Unfallflucht - der neue Volkssport?

| 19.03.2017


Vom Verursacher des Schadens fehlt jede Spur. Was ist in diesem Fall zu tun - und wer kommt im Zweifel für den Schaden auf?
"Leider wird Fahrerflucht, und darum handelt es sich rechtlich, wenn man sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, heutzutage vielfach als eine Art Kavaliersdelikt angesehen", heißt es beim Goslar Institut. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des NDR wurde nahezu jeder zweite Autofahrer schon einmal Opfer einer Unfallflucht. Konkret wurden 45 Prozent der befragten Autofahrer in einen Unfall verwickelt, bei dem sich der Verursacher gesetzeswidrig vom Unfallort entfernte. Daraus folgert der Sender, dass Fahrerflucht offenbar zum "Volkssport" geworden sei. In der Untersuchung räumten außerdem 13 Prozent der Befragten ein, selbst schon mal einen Unfall verursacht zu haben und dann weggefahren zu sein.

Nach offiziellen Zahlen der Polizei ist etwa in Berlin bei rund 22 Prozent aller Verkehrsunfälle Fahrerflucht im Spiel, in Stuttgart beträgt die Quote knapp 24 Prozent und in Düsseldorf machen sich nach Unfällen mit Blechschäden sogar zwei Drittel der Autofahrer aus dem Staub, so die "Zeit".

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Manche Autofahrer reden sich eine Fahrerflucht selbst schön - dabei handelt es sich um eine Straftat.

Dabei handelt es sich beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort um eine Straftat, die neben Führerscheinentzug oder Fahrverbot auch hohe Geldstrafen bis hin zur Haft nach sich ziehen kann. Doch davon lassen sich offenbar immer weniger Unfallverursacher abschrecken. Wissenschaftler erklären die Bereitschaft, trotz der angedrohten Bestrafung vom Unfallort abzuhauen damit, dass es sich dabei um eine Stresssituation handele, in der viele Menschen nicht vernünftig reagieren. Manche Autofahrer machen sich aber auch aus dem Staub, weil sie um ihren Schadenfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung fürchten oder einfach glauben, "mich erwischt schon keiner".

Doch wie kommen Geschädigte zu ihrem Recht? Und: Wer bezahlt den ihnen zugefügten Schaden? Zunächst sollte sich das Opfer einer Unfallflucht bei der Polizei melden. Es kann zudem zur Identifizierung eines Unfallflüchtigen beitragen, sich am Tatort nach möglichen Zeugen umzusehen. Das sollte am besten zeitnah geschehen. Kann der flüchtige Verursacher eines Schadens dennoch nicht ermittelt werden, ist dies für das Opfer der Unfallflucht sehr unangenehm, denn er oder sie bleibt auf dem Schaden und den damit verbundenen Kosten sitzen. Denn die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen, und wenn der nicht bekannt ist... Etwas besser sind Unfallopfer mit einer Vollkaskoversicherung gestellt, denn die kann den Schaden am eigenen Fahrzeug übernehmen. Eine Teilkaskoversicherung tritt für solche Unfallschäden grundsätzlich nicht ein. mid/rhu
Bildquelle: Goslar Institut






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