Urteil: Auch Radfahrer müssen Sicherheitsabstand halten

| 21.03.2017


Wer mit dem Fahrrad einen anderen Radfahrer überholt, muss darauf achten, dass er genügend Abstand zur Seite hält. Insbesondere auf nicht befestigten Wegen muss mit Schlangenlinien gerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil klargestellt (Az. 9 U 115/15).

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Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stürzte im vorliegenden Fall eine Radfahrerin auf einem Sand-Schotter-Radweg, nachdem sie von einem anderen Radfahrer, der sie überholen wollte, gestreift worden war. Der Beschuldigte gab an, es sei nur zur Kollision gekommen, weil die Frau mit ihrem Rad plötzlich nach links geschwankt sei. Die Frau hatte daraufhin auf Schmerzensgeld geklagt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte den Urteilen der Vorinstanzen weitgehend. Auch beim Radfahren sei es nötig, beim Überholen genügend Sicherheitsabstand zu halten. Gerade bei unbefestigten Wegen müsse mit Schwankungen in der Fahrlinie gerechnet werden, zu denen es bereits auch auf befestigten Straßen komme. Daher sei erhöhte Vorsicht geboten. (ampnet/jri)






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Autor: Yannik Maier