Begleitetes Fahren ab 17 Jahren spart Versicherungsbeiträge

| 29.04.2017


Dafür winken später Vorteile, allerdings sind die Konditionen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Dies teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) jetzt mit.

Selbst wenn eine Assekuranz den jungen Fahrer in der Begleitphase kostenneutral mit einschließt, ist die Anmeldung Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Die junge Person unter 18 Jahren wird in der Regel namentlich mit Geburtsdatum erfasst. Manche Versicherungen verlangen zusätzlich eine Kopie der Fahrerlaubnis, also der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen.

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Wer schon mit 17 Jahren den Führerschein macht und "begleitet" fährt, spart später bei der Versicherung.

Die Versicherer erhöhen die Tarife in den meisten Fällen nicht oder nur moderat. Beispielsweise gibt es bei der Aachen-Münchener, CosmosDirekt, Ergo, Generali oder Gothaer keine Tariferhöhung, bei Allianz, Axa, HUK oder Provinzial Rheinland eine moderate Erhöhung. Die meisten Versicherer bieten nach Abschluss der Phase des Begleiteten Fahrens eine vergünstigte Kondition an, wenn der Fahrer sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres selbst versichert.

Immerhin 20 der 23 vom DVR angefragten Kfz-Versicherungsanbieter gewähren günstigere Beiträge, Rabatte und Preisvorteile, beispielsweise in Form einer besseren Alters- oder Schadensfreiheits-Einstufung. Nach eigener Aussage gewährt die Versicherungswirtschaft diese Beitragsvergünstigungen, da ehemalige BF17-Teilnehmer deutlich seltener in Unfälle verwickelt sein sollen als Gleichaltrige, die im Aller von 18 Jahren direkt allein hinterm Steuer sitzen, also keine Begleitphase hinter sich gebracht haben. mid/wal
Bildquelle: DVR






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