Einfach abhauen, das geht gar nicht
| 24.05.2017Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft. Der AvD appelliert dringend an die Autofahrer, die Wartepflicht zu beachten und rät gleichzeitig, die Polizei an den Unfallort zu rufen. Denn die Rechtsprechung erkennt fast in jedem Fall auf Fahrerflucht und diese hat laut AvD gravierende Folgen: Selbst Bagatellschäden führen zu dieser Einordnung. Eine Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug drohen, der Versicherungsschutz gerät in Gefahr, es droht der Regress durch den eigenen Haftpflichtversicherer, selbst die Vollkasko-Versicherung muss bei Fahrerflucht nicht zahlen. mid/wp
Bildquelle: TÜV
Egal, ob kleiner Kratzer oder teurer Blechschaden: Unfallbeteiligte müssen warten und sollten immer die Polizei verständigen. Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft.
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