Das Ärgernis an der Autoscheibe: Behörden hilflos

| 26.05.2017


Was viele nicht wissen: Dabei handelt es sich um unlautere Werbung seitens der Händler, die mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro bestraft werden kann. Nur geschieht das laut dem Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) nicht. Warum? Das zeigt das Beispiel Berlin.

Nach Auskunft der meisten Berliner Bezirke bleibt die Sanktion in der Regel aus, weil der Ermittlungsaufwand angesichts der Personalnot der Behörden unverhältnismäßig sei. Das Problem: Die Händler arbeiten mit Prepaid-Karten, und die abgedruckten Telefonnummern könnten deshalb kaum beweissicher zurückverfolgt werden.

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Das Hinterlassen von Visitenkarten an Autos ist eine Ordnungswidrigkeit, die aber kaum verfolgt wird.

Erfolgsversprechend ist eine "Verfolgung" - wohl oft auch im Wortsinn - daher nur, wenn die Verteiler auf frischer Tat erwischt werden. Dann aber trifft es auch nur die kleinen Fische, denn die Autohändler ziehen ja nicht persönlich um die Häuser. Das perfide an der Sache: Oft werden dem RBB zufolge Asylbewerber dafür angeworben, die sich weder des Unrechts bewusst seien, noch sich verständigen könnten.

Ein weiterer Grund für die seltene Verfolgung ist aber vermutlich auch - und das sollte sich jeder angesichts des vorhergehenden Beispiels einmal durch den Kopf gehen lassen -, dass sich die Bürger scheinbar mit dem Visitenkarten-Müll abgefunden haben. Denn Beschwerden bei den Behörden gebe es kaum. mid/ts
Bildquelle: Thomas Schneider / mid






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