Autourlaub: Was tun, wenn's kracht?

| 13.09.2017


Das ist für viele Deutsche offenbar gar nicht so einfach. Denn laut einer aktuellen forsa-Umfrage machen sich 60 Prozent der Reisenden "große" bis "sehr große" Sorgen wegen der anderen Rechtslage und den Vorschriften. Hier die wichtigsten Punkte.

Wie bei so vielen Dingen im Leben ist auch hier Vorbereitung alles. So ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über die Verkehrsvorschriften des Reiselandes zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Neben den üblichen Vorsorge-Maßnahmen wie einem Technik-Check des Wagens und dem Prüfen, ob Verbandskasten, Warndreieck und -westen sowie Bordwerkzeug an Bord sind, gehört in jedem Fall ein Versicherungsnachweis ins Reisegepäck.

"Für Autofahrer ist es im Ausland empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist", sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Das erleichtere die Schadensregulierung erheblich. "Auch der Europäische Unfallbericht ist hilfreich, mit ihm lässt sich ein Unfall schnell erfassen - idealerweise hat man ein Exemplar in der Landessprache dabei."

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Viele deutsche Autofahrer wissen nicht genau, was nach einem Verkehrsunfall im Ausland zu tun ist.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, erhalten Fahrer in ganz Europa Hilfe unter einer einheitlichen Telefonnummer. "In ganz Europa führt die 112 zu schneller Hilfe - auch ohne SIM-Karte und Vorwahl. Im Gespräch sollten die wichtigsten W-Fragen beantwortet werden: Wo ist die Unfallstelle? Was genau ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Arten von Verletzungen sind vorhanden?" Und noch eine weitere Nummer ist wichtig: der Zentralruf der Autoversicherer. Die Service-Stelle ist rund um die Uhr unter 0800 25026 00 (+49 40 300 330 300 aus dem Ausland) erreichbar und kann zum Beispiel die Police der Gegenseite ermitteln, wenn diese nicht bekannt ist. Wichtig ist es außerdem, nach einem Unfall stets seine Kfz-Versicherung zu informieren - und zwar auch dann, wenn der Fahrer keine Schuld trägt.

Und wie läuft die Regulierung genau ab? "Bei Unfallgegnern aus der EU oder den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist ein Schadenregulierungs-Beauftragter der ausländischen Versicherung zuständig", sagt Experte Bärnhof. Keine Sorge, der Ansprechpartner spricht deutsch - unabhängig davon, ob der Unfall in der EU oder einem Dritt-Staat verursacht wurde. Reagiert dieser nicht - was offenbar durchaus vorkommt - kommt die deutsche Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe ins Spiel, das Recht des Unfalllandes bleibt aber anwendbar. "Stammt der Verursacher aus einem anderen Staat ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, da die Schadensregulierung über eine ausländische Haftpflichtpolice lange dauern kann und teils sehr unterschiedlich ausfällt", rät Bärnhof. mid/ts Bildquelle: ADAC






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