Auch in einem Auto, das einen elektronischen Notbremsassistenten an Bord hat, muss der Fahrer im Notfall selbst vollbremsen, um die Geschwindigkeit möglichst stark zu verringern.
Die Nutzung von in der Hand gehaltenen Handys und ähnlichen technischen Geräten während des Autofahrens sei aus gutem Grund verboten, erklären die Experten der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist.