Fast nichts auf der Welt ist absolut, das gilt unter anderem auch für das Verbot, im Straßenverkehr rechts zu überholen. Denn es gibt eine ganze Reihe an Ausnahmen zu dieser goldenen Regel, die auf §5 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fußt: "Es ist links zu überholen."
"Auslöser für dieses Projekt war ein Unfall auf der A60 im Juli 2016", sagt Mario Ambrosius, Pressesprecher der Mainzer Berufsfeuerwehr, dem Portal "Fahrschule-online.de"
Viele Autofahrer zahlen zu viel Geld fürs Parken. Nach den Erkenntnissen des digitalen Parkservices ParkNow, bezahlen 49 Prozent aller Autofahrer in Deutschland durchschnittlich 1,30 Euro zu viel.