Oldtimer sind im Trend. Damit steigt auch die Nachfrage nach passenden Reifen. Die dürfen freilich keine alten Schätzchen, sondern sollten funkelnagelneu sein.
Das Landgericht Freiburg, 14 O 61/16 (nicht rechtskräftig) hat in einem Verfahren die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verurteilt, ein Verfahren gegenüber einem Autohändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu decken.