Moin moin, fahre im Schnitt (wenn auch nicht wirklich viel) ca. 2.500km im Monat... bevor ich E10 tanke pinkeln ich lieber in den Tank... auch wenn mein Auto das Zeug offiziell verträgt.
Meine Werkstatt empfiehlt das Zeug auch nicht. Egal für welchess Auto....
Und der Bericht im TV, dass die Polizei kein E10 tankt, weil die Fahrzeugpalette so unterschiedlich ist, sagt doch auch einiges aus....
Sollen die Pfennigfuchser das Zeug tanken, mal schauen was bald passiert. Ich glaube nämlich nicht, dass vor der Markteinführung Langzeitstudien stattgefunden haben!
Auch wenn ich mittlerweile für nen vollen Tank Super+ 100€ zahle...
Naja, bis auf diesen einen Ausstand oder wie man das nennt, ist ja alles i.O. soweit. Das ausgerechnet der Dezember so scheiss lief, damit konnte ich echt nicht rechnen, zumal meine Kollegen teilweise auch mies dar gestanden haben -_-
Naja, ist nunmal passiert und es läuft wieder besser.... Verstehen kann ich ja die Ärztin, aber wenn bei mir jemand was offen hat, dann ruf ich nicht deren Fam. oder den Chef, bzw. Geldgeber an....
III. Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht
1. Von der ärztlichen Schweigepflicht umfasst sind Tatsachen und Umstände, die nur einem
beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Betroffene
ein bei Berücksichtigung seiner persönlichen Situation sachlich begründetes Interesse
hat. Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung
(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für
den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt
einen Arzt konsultiert hat. So entschied das OLG Karlsruhe, dass ein Arzt einem Patienten
den Namen eines anderen Patienten nicht mitteilen darf, auch wenn dieser Patient
von dem anderen bei einer Kollision im Rahmen einer Tanztherapie verletzt wurde (OLG
Karlsruhe v. 11.08.2006, VersR 2007, 245).
2. Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich auch gegenüber anderen Ärzten zu
beachten.
3. Eine Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber Familienangehörigen
des Patienten sowie gegenüber den eigenen Familienangehörigen des Arztes.
Was sagt mir dieses Urteil? Wenn ich hier mal den ersten Leitsatz interpretiere, gehe ich jetzt so davon aus, dass die Frau meine Identität an einen meiner Geldgeber weitergeleitet hat im Zuge einer Behandlung und nichtzahlung einer Rate?
Des weiter heist es auf folgender Seite ( klick mich (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.6188)):
2.2 Reichweite
Die ärztliche Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die nur einem bestimmten, abgrenzbaren Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein verständliches, also sachlich begründetes und damit schutzwürdiges Interesse
begründet und schutzwürdig im folgendem sinne: Ich bin Existenzgründer, einer meiner Provisionsgeber wurde über die nichtzahlung informiert. Gefährdung der selbständigkeit und der beruflichen Zukunft.
Ferner wurde am 8.3. am Telefon gegen 17Uhr ausdrücklich untersagt Familienangehörige zu informieren. Dies passierte jedoch vorsätzlich am 9.3. Vormittags
Ich war nachdem ich das heut erfahren hatte und ich des hier gepostet hatte mit mein Auto zum Anwalt gefahren und habe den gefragt.
Ist zwar nicht sein Fachgebiet gewesen, aber er sagte zu mir, das die Frau nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen hat, da Sie keine gesundheitlichen Sachen über mich ausgeplaudert hat.
Des weiteren sagte der Anwalt, dass die Frau sogar an jedem Laternenmast ein Zettel nageln kann, wo drauf steht, dass ich bei Ihr im Zahlungsrückstand bin. (übertrieben gesagt)
@Quartermile, ganz so isses bei mir nicht. Ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht und bin noch Existenzgründer...
Da sich meine Zahlungen etwas nach hinten verschoben haben (leider) kann ich die zweite Rate erst Ende März bezahlen.... Das habe ich der Frau gestern aber schon gesagt gehabt.
Morgen werd ich mal bei der Ärztekammer anrufen... mal schauen, was die dazu sagen...
Aber mal genau genommen ist es ja irgendwo nicht mein Chef.
Ich bin selbstständig und bekomme unter anderem von meinem "Chef" auch Provisionen....
Ich muss mal den Ratenvertrag raussuchen und gucken, was dort genau steht.
Gruß DJ
EDIT: Schneller als gedacht hab ich die Ratenzahlungsvereinbarung doch noch gefunden :D
Dort steht folgendes:
Erstmal die Anschrift...
Dann:
1. Der Zahlungspflichtige erhält heute die Rechnung Nr. R015981/10581 über erbrachte zahnärztliche Leistungen incl. eventuell schon durch den Zahnarzt verauslagte Labor-/Materialkosten mit einer Gesamtforderung von EUR 886,85.
2. Unter ausdrücklicher Anerkennung der Gesamtrechnung durch den Zahlungspflichtigen wird ihm wunschgemäß eine Stundung durch den Zahnarzt eingeräumt. Zur Tilgung der Gesamtforderung wird eine Ratenzahlung nach folgender Verfahrensweise vereinbart:
1. Rate: 450,00 EUR bis 25.11.10
2. Rate: 436,85 EUR bis 24.12.10
3. Bei fristgerechter Zahlung der Raten verzichtet der Zahnarzt ausdrücklich auf Berechnung von Verzugszinsen. Kommt der Zahlungspflichtige mit einer Rate in Verzug, wird der noch offene Betrag sofort mit 4% Verzugszinsen fällig.
Ort, Datum
Unterschrift
So, wenn ich das so lese, könnt ich mir nen Anwalt schnappen und gegen vorgehen oder?
hatte mir im November eine Brücke machen lassen (Zahnarzt), ich wollte in 2 Raten zahlen...
erste Rate hatte ich sofort überwiesen.
Mitte Dezember kam die Abrechnung von EON und das ging ja vor...
Beruflich hatte ich gerade einen Tiefpunk..
Jetzt hatte ich 2 Mahnungen erhalten und die Ärztin rief mich an, dass ich das überweisen sollen, sonst schickt sie den Mahnbescheid raus.
Ich sagte zu ihr, dass ich den Rest nächste Woche überweise... Das war ihr wohl zu spät ^^
Dann rief Sie am Freitag (wo ich im Aussendienst war) meinen Chef an und sagte zu dem, ob man da nicht was machen könne, da sie ja eigenlich nicht den Mahnbescheid rausschicken möchte.
Muss die Ärztin sich in diesem Fall nicht an die Schweigepflicht halten??