rückleuchten lasiert mit tüv - Seite 1

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  • | 09.10.2004 19:52

hi,
will nurmal auf nummer sicher gehen
das is doch trotz tüv verboten oder?
hatt ja schließlich e zeichen und da darf man doch nichts verändern uach wenn tüv ok sagt oder ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll..7926716282&rd=1

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  • | 09.10.2004 20:01

1. es gibt keinen tüv-bericht, der besagt dass gefärbte rückleuchten legal sind.
2. es gibt eine e-nummer an original-opelteilen --> anbauen und glücklich sein.
3. Leuchten die SO aussehen, werden niemals in Deutschland erlaubt sein ;)


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  • | 09.10.2004 20:39

Das Schreiben kann ich nicht entziffern.

Es könnte drinstehen, daß die Rückleuchten zulässig sind, wenn sie den und den Anforderungen genügen und nach dem und dem Verfahren behandelt worden sind.
Das ist dann aber keon Freibrief für eine solche Leuchte. Vielmehr bedarf dann eines Herstellernachweises.
Da es den nicht gibt, ist ja eines klar für Dich ... -oder?

Gruß
Mirage


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  • | 09.10.2004 20:55

Ist und kann auch gar nicht legal sein.

immer wenn man ein Bauteil mit E-Zeichen verändert, verliert dieses Bauteil die Zulassung, daran wir auch eine sehr "komische" Bescheinigung nix ändern. Selbst wenn sowas von Tüv eingetragen wurde ist es streng genommen ungültig.


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  • | 09.10.2004 20:57

Es handelt sich um diese Bestätigung hier:

[img]http://www.jokin.de/news/26/schwarzlicht-bestaetigung.jpg[/img]

Ist aber trotzdem illegal ;)

Gruß, Dima


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  • | 09.10.2004 21:44

Wenn is das so lese ist das wieder nur Murks. Wer mir sagt daß durch eine Lasierung kein Verlust der Leuchkraft existiert den lach ich aus.

Und das das auch noch Tüv-frei sein soll ist doch der letzte Mumpitz und daß ein Prüfer daß einträgt auf seine eigene Gefahr. Wozu sind denn die schwarzen, roten, blauen, grünen, weißen ABE Rückleuchten so wie Sie aussehen extra konstruiert und nicht ,,lasiert" worden?

Weils nicht zulässig ist. Stimmt.

Ist auch komisch daß die lasierten Rückleuchten so billig sind. Klar sind ja nur Serien oder halt ABE lasierte. Kauft Euch welche mit ABE dann kann Euch keiner ankacken.
Ihr habt auch ein großes Problem wenn Euch mal einer raufkarrt und behauptet Euer Bremslicht war so gut wie nicht sichtbar. Der Zettel ist dann nen Scheiß wert ( den er eh nur wert ist ). Dann bist Du noch dran. Und bekommst nacher die Schuld mehrere Punkte weil nicht zuässig und so, ich weiß ja nicht ob da schon einige von gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr reden.

Wer damit rumfährt kann stolz auf sich sein ;o)


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  • | 09.10.2004 23:04

Lass die Finger davon!

Teile mit ECE- oder EG-Typgenehmigung (E-Zeichen) sind nur so lange zulässig, wie sie nicht nachträglich verändert werden. Zu diesen Leuchten wird kein TÜV ok sagen.

In dem Schreiben ist unter Nr. 1 ist von gültigen ECE-/EG-Zulassungen die Rede. Aber - und das steht leider nicht drin - nach dem Einfärben ist diese Gültigkeit nicht mehr gegeben. Die Genehmigung erlischt, der Austausch ist unzulässig.

Dieses Schreiben bestätigt lediglich, dass unter den genannten Vorraussetzungen ein Austausch von Leuchtenkörpern zulässig ist. Mal abgesehen davon, ist dieser Zettel so allgemein gehalten, dass nicht einmal aufgeführt ist, um welche konkrete Beleuchtungseinheit es geht. Daraus kann man nichtmal entnehmen, dass es um Rückleuchten geht....

Dem Käufer wird durch den offiziellen Anstrich der Bestätigung eine Zulässigkeit für ein bestimmtes Teil vorgegaukelt, die tatsächlich nicht gegeben ist. Und weil der Käufer weder die Feinheiten des Rechts kennt, noch dieses Schreiben so versteht, wie es gemeint ist, fühlt dieser sich dann auf der sicheren Seite.

Das kann man eine clevere Verkaufsstrategie nennen oder legalen Betrug.....


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  • | 09.10.2004 23:09

sieht zwar nice aus aba das wars dann auch scho. kann ja net legal sein weil ja die leuchtkraft beeinträchtigt wird. sonst find ich die leuchten echt schick. für nen reines showcar würd ich mir die wohl zulegn


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  • | 09.10.2004 23:29

So, habe mich mal ein wenig umgeschaut: Dir Firma "von Muschwitz" gehörte einem gewissen "Jo von Muschwitz, Vertriebsmann mit Exklusivverträgen bei Herstellern farbiger Leuchten", welcher seit 1997 als Mitgesellschafter der Firma MHW tätig ist, welche bekanntermassen Tuningteile für Autos herstellt. Habe denen gerade mal ins Forum geschrieben, ob das so alles seine Richtigkeit hat...

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  • | 10.10.2004 00:44

klar hat das alles seine richtigkeit ;)

guck dir doch die auktion an:

"Einen TÜV Bericht gibt es auf wunsch mit dazu,der besagt das es erlaubt ist eingefärbte Rückleuchten mit E-Prüfzeichen zu Fahren."

Den haben wir ja jetzt gesehen. Dass die angebotenen Leuchten allerdings auch legal sind, steht da NIRGENDS ;) auch in der Auktion nicht.

Wenn ihr den Brief genau anschaut, werdet ihr feststellen dass Muschwitz eine ABE erstellen wollte und der Tüv erstmal mit diesem Schreiben geantwortet hat. Selbstverständlich hat er den Antrag von Muschwitz aber abgelehnt ;)


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  • | 10.10.2004 02:25

Na ja ich weiss nicht:

Im öffentlichen Strassenverkehr: Nein definitiv nicht.
Auf Treffen: Warum nicht. Heckleuchtenabdeckung umbauen is ja nicht die Megaarbeit bei den meisten Autos.


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  • | 10.10.2004 08:21

Naja die Teile sehen zwar gut aus aber NIEMALS in der STVO zugelassen ;)
Also Finger weg

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  • | 10.10.2004 11:35

Zitat:
Zitat von Rico
Na ja ich weiss nicht:

Im öffentlichen Strassenverkehr: Nein definitiv nicht.
Auf Treffen: Warum nicht. Heckleuchtenabdeckung umbauen is ja nicht die Megaarbeit bei den meisten Autos.
lol wat soll das denn? kannst ja gleich mit nem Trailer-wagen ankommen tzzzzzzzzzzz sowat is doch quatsch! Auf Treffen haben nur Autos was verloren, die auch so wie sie sind bewegt werden auf deutschen Straßen. MEINE MEINUNG


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  • | 10.10.2004 12:40

Na ja ich mag Trailercars auch nicht.

Habe aber einen Arosa aufm A1 Tuningday mit eben solchen Heckleuchten gesehen. "der Sascha" kann da vielleicht mehr zu sagen, der hat BEwertung gemacht und die haben auch den Fahrzeugschein kontrolliert.


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  • | 13.10.2004 22:50

wo du sagst arosa , hier wo ich wohen düst ein weißer rum , mit so schwarzen rückleuchten und einer UBB , ( keine gitter hinten in der stoßi sah man gleich alles )

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