Fahrer und Halter
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Es taucht hin und wieder die Frage auf, wie es sich mit Bußgeld und Punkten für den Halter verhält. Hier ein paar Infos / die Zusammenfassung: Zitat: Wer ist denn nun Halter?Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. Manch einer lässt sein Fahrzeug lieber auf Oma, Opa, Mama oder Papa zu, weil das in der Versicherung billiger ist. Die stehen dann entsprechend auch im Fahrzeugschein. Kann die Oma jetzt belangt werden, wenn der Enkel wie wild an seinem Auto rumschraubt bis die Betriebserlaubnis erloschen ist – vor allem wo sie das Auto noch nie, und den Enkel schon lange nicht mehr gesehen hat? Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber hat. Wer die Verfügungsgewalt hat, ist auch dann Halter, wenn fixen Kosten (z.B. Versicherung) von einem anderen, auf den das Fahrzeug dann auch zugelassen ist, bestritten werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom wirtschaftlich-tatsächlichen Halter. Also ist der Enkel Halter, auch wenn die Oma im Fahrzeugschein steht und Oma ist i.d.R. aus dem Schneider. Allerdings ist die im Schein eingetragene Person ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür, wer Halter ist. Entsprechend kommt es vor, dass auch gegen diese Person ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. In einem Anhörungsbogen kann sie sich dann äußern.... |
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Aber wenn man Einspruch erhebt und sagt, dass man selbst auch der Halter is, auch wenn der Wagen auf den Vater zugelassen is ( wie bei mir z.b. ) muss man dann doppelt Punkte kassieren ? Also einmal als Fahrer und einmal als Halter ? Eigentlich nicht oder ? |
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Nein, wenn Fahrer und Halter identisch sind, gibt es nur einmal Punkte und auch nur ein Bußgeld. |
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