Hilfsrad- / Reserverad - Seite 1

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  • | 18.05.2004 08:13

Morgen,

fahrschule ist schon eine Weile her und meine Auto schreit förmlich dannach ausgebaut zu werden...

Frage:
Ist ein Reserve-/Hilfsrad pflicht?

Da würde super ein Woofer reinpassen, also in die Mulde..
Mein Kumpel will evtl. seinen Verstärker dort unterbringen.


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  • | 18.05.2004 08:14

Ist nicht Pflicht!
Würd mir dann aber so nen Pannenspray zulegen!


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  • | 18.05.2004 08:15

Was für nen Teil?


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  • | 18.05.2004 08:20

Also, schau mal hier: § 31b StVZO (regelt die mitzuführenden Gegenstände)
Da steht nix vom Reserverad!
Pannenspray ist halt son Zeugs, was du in den Reifen sprühen kannst wenn er nen Loch hat. Das dichtet das irgendwie ab und pumpt den reifen soweit auf, dass du weiterfahren kannst!
Kostet nicht die Welt - würd ichglaub ich einfach kaufen, ins Auto legen und fertig!


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  • | 18.05.2004 08:30

Cool, gut zu wissen!

Thx CoroMaks

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  • | 18.05.2004 09:58

Ja so ungefähr hätte ich das auch vorgeschlagen...!


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  • | 18.05.2004 10:00

Wende Reserverad raus macht brauchste son Pannenset zum Reifen abdichten ist net groß und kannst untern sitz legen oda so.

Edit: ups ;) Aber ich glaube es is Pflicht wenn Rad draußen ist.

  • ~Matze
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  • | 18.05.2004 10:03

Ein Reserverad ist eh viel zu schwer :D, jedenfalls fürs Hobbyauto ;)

Würde mir zur Not auch das Pannenspray zulegen, was Mercedes jetzt Serie hat.




Matze


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  • | 18.08.2005 14:19

Mich persönlich würde mal ein " amtliche Auskunft " von Nightwish bzw. Walpurgis zu dem Thema interessieren ! Plicht , ja oder nein und wo und wie geregelt ?
Gruß Uli


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  • | 18.08.2005 17:30

Weder Reserverad noch Füllflasche (Pannenspray) sind Pflicht. Nachzulesen nirgendwo, da in keiner Verordnung des Straßenverkehrsrechts geregelt.

Denkbar wäre aber ein Bußgeld wegen vermeidbarer Verkehrsbehinderung oder sogar -gefährdung. Dazu kann Nightwish vielleicht etwas sagen.


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  • | 18.08.2005 17:34

Also soweit ich weiss muss man es wenn es Werksseitig montiert ist austragen lassen - quasi wie die Rücksitzbank... :frage:


  • Nickpage von Gangboy007 anzeigen Gangboy007



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  • | 18.08.2005 17:39

aha wieder was gelernt. :kiss:


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  • | 18.08.2005 21:32

Dann bin noch auf Nightwish gespannt ! Kann mir da aber eigentlich nicht allzuviel vorstellen , was ist wenn ich blöde liegenbleib weil mein Motor verreckt ist ?
Gruß Uli

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  • | 19.08.2005 10:23

Zitat:
Zitat von walpurgis
Denkbar wäre aber ein Bußgeld wegen vermeidbarer Verkehrsbehinderung oder sogar -gefährdung. Dazu kann Nightwish vielleicht etwas sagen.
Kann McClane auch:D: NEIN!
Da es, wie Du schon sagtest, keinerlei Mitführpflichten etc für Reservereifen gibt, gibt es auch keinen Bussgeldtatbestand dazu.
§ 1 StVO greift in diesem Fall nicht, da die entstehende Behinderung durch einen Reifenplatzer unvermeidbar ist.


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  • | 19.08.2005 10:37

Zitat:
Zitat von Dux
Also soweit ich weiss muss man es wenn es Werksseitig montiert ist austragen lassen - quasi wie die Rücksitzbank... :frage:
Was meinst du mit "werksseitig montiert" ? Und wird so eins eingetragen ? Wär mir ja noch nie aufgefallen...

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