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Morgen, |
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Ist nicht Pflicht! |
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Was für nen Teil? |
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Also, schau mal hier: § 31b StVZO (regelt die mitzuführenden Gegenstände) |
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Cool, gut zu wissen! |
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Ja so ungefähr hätte ich das auch vorgeschlagen...! |
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Wende Reserverad raus macht brauchste son Pannenset zum Reifen abdichten ist net groß und kannst untern sitz legen oda so. |
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Ein Reserverad ist eh viel zu schwer , jedenfalls fürs Hobbyauto |
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Mich persönlich würde mal ein " amtliche Auskunft " von Nightwish bzw. Walpurgis zu dem Thema interessieren ! Plicht , ja oder nein und wo und wie geregelt ? |
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Weder Reserverad noch Füllflasche (Pannenspray) sind Pflicht. Nachzulesen nirgendwo, da in keiner Verordnung des Straßenverkehrsrechts geregelt. |
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Also soweit ich weiss muss man es wenn es Werksseitig montiert ist austragen lassen - quasi wie die Rücksitzbank... |
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aha wieder was gelernt. |
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Dann bin noch auf Nightwish gespannt ! Kann mir da aber eigentlich nicht allzuviel vorstellen , was ist wenn ich blöde liegenbleib weil mein Motor verreckt ist ? |
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Zitat: Was meinst du mit "werksseitig montiert" ? Und wird so eins eingetragen ? Wär mir ja noch nie aufgefallen...
Zitat von Dux Also soweit ich weiss muss man es wenn es Werksseitig montiert ist austragen lassen - quasi wie die Rücksitzbank... |
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