Warum es manchmal klüger sein kann, kein Prüfzeugnis zu haben
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Hallo allerseits. |
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hmmm - also kann es wirklich klüger sein, zB bei Spiegeln etc. einfach die Klappe zu halten! |
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Das heisst doch im Klartext: Wenn ich, um beim genannten Beispiel zu bleiben, Spiegel verbaue, von denen ich das Teilegutachten "verloren" habe und bei denen klar ersichtlich ist, das die strassentauglich und zulässig sind, dann kann die mir keiner wieder abnehmen?! Oder wie? Gilt das auch für aufwendigere Teil (Karosserie etc.)? |
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Nein, sobald klar ist, dass für ein Teil eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist (bei Teilen wie z.B. Tieferlegungsfedern eigentlich immer obligatorisch), kommst du damit nicht durch. Sobald jemand nachforscht und herausfindet, das es für dieses Teil ein Teilegutachten (und damit die Pflicht zur Anbauabnahme) gibt, ist auch Sense. |
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Alles klar. Cool, dass es Leute mit Ahnung gibt. Vielen Dank. |
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Zitat: Solange, bis jemand von dir einen Nachweis verlangt. Spiegel mit Teilegutachten werden kein E-Zeichen haben. Und ein eifriger Polizist oder Prüfer könnte dann einen Nachweis verlangen. Restrisiko....Das heisst doch im Klartext: Wenn ich, um beim genannten Beispiel zu bleiben, Spiegel verbaue, von denen ich das Teilegutachten "verloren" habe und bei denen klar ersichtlich ist, das die strassentauglich und zulässig sind, dann kann die mir keiner wieder abnehmen?! Es ist, wie walpugis schreibt, ein Paradoxon. Aber bei Verkehrskontrollen ist die Kombination Teilegutachten ohne Änderungsabnahme der häufigste Grund für eine Anzeige "Erlöchen der Betriebserlaubnis". Das ist besonders in der Probezeit sehr schmerzhaft. Vorallem, wenn die Abnahme an sich nur eine Formsache gewesen wäre. Darum nochmal mein Hinweis. Lest die Zulässigkeitsnachweise für eure Teile! Da steht alles wichtige drin. |
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