Führerschein mit 17? - Seite 1

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  • | 27.12.2004 12:48

Hallo habe mal Gehört das es ein Führerschein ab 17 aber mit Begleitperson
gibt oder so. :D

Was hält ihr den so Davon [Pro/Kontra]

mfg

MaXiMuM_DrIv3r


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  • | 27.12.2004 12:57

hab das auch mal gehört... die begleitperson muss dann aber schon 3 jahre oder so n führerschein ham irgendwie so... soll es aber auch erst nur in niedersachsen geben :(..... fände das wo fein


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  • | 27.12.2004 12:58

bin unenetschieden weil gibt sowohl gute vorteile als auch wichtige nachteile.


vorteile:
- man hat früher die erfahrung mit dem auto
- is net aufs rad oda so angewiesen
- kann wietere strecken fahrn

nachteile:
- muss imma ne begleitperson dabei sein die den schein länger als 5 jahre glaub ich hat
- die begleitperson muss alles mitmachn was du auch machn willst


ich finde da sollte man lieber noch ein jahr warten und man kann alleine fahrn.


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  • | 27.12.2004 14:10

also ich finde das ne sehr gute sache.
am anfang nicht so,aber jetzt habe ich gefallen daran gefunden.
ich find´s schade,dass es das jetzt bei uns noch nicht gibt:(

wenn das noch kommt,würde ich nächstes jahr schon fleppen haben:)
hat schon wie geasagt viele vorteile.
aber ich denke,dass es dann auch viel ausgenutzt wird:rolleyes:

Mfg:hut:


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  • | 27.12.2004 14:17

Find, dass sowas ne gute sache wäre. nur ich meine behaupten zu können, dass die ganzen verbohrten politiker nicht den mut oder verstand haben solch einen versuch in seutschland zu starten. in österreich gibts dat glaub ich mal schon!!
hätt mich damals vor nem jahr riesig gefreut, zu spät wenns jetzt kommt.

vorteile überwiegen gaanz klar:
man bekommt fahrpraxis und ist nicht sofort nach der prüfung auf sich gestellt (man bekommt tipps von begleitperson)
unfälle würden mit sicherheit gesenkt werden da die meisten begleitpersonen auch wieder heile aus dem auto aussteigen wollen..ich meine die heizen einem nicht soo ein wie die kumpels..

naja ich könnte noch einiges drüber schreiben aber dat müsste fürs erste reichen.bin deshalb ganz klar für den führerschein mit 17(nur mit begleitperson)


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  • | 27.12.2004 14:42

Ich halte da nichts von !!!

Das sucked doch voll-ich musste bzw,muss bis 18 warten dann müssen das die anderen auch alle,peng und fertig!Das braucht nun echt nicht mehr....vor einem Jahr hätten die das ruhig mal machen können!


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  • | 27.12.2004 14:52

Zitat:
Zitat von Mb-W126 Verückter
Das sucked doch voll-ich musste bzw,muss bis 18 warten dann müssen das die anderen auch alle,peng und fertig!
klingt nur ein bisschen egoistisch *lol*:D:D:D


ich halte da aber auch nix von weil welche begleitperson hat scvhon lust überall mit hin zu fahren

dann kommen die leute auf die idee alleine loszufahren und schon gibts mehr körperteile puzzle wenn was schiefgeht

dann doch lieber ein jahr warten


mfg sascha


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  • | 27.12.2004 15:07

Allein die Verantwort die die Begleitperson warscheinlich übernehmen muß !!!
Also ich würd mich nicht aufen Beifahrersitz setzen !!!

Lol Begleitpersonen!Wer soll das bitte machen,wenn da so ein 17jähriger am Rad dreht-in Österreich hatten die die Diskusion auch schonmal.....
das ist dann für besoffene Väter,die sich von den Kindern nachhause fahrn höhö
natüröich war meine Antwort egoistisch-ganz wie die Politik:D


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  • | 27.12.2004 17:17

Zitat:
nur ich meine behaupten zu können, dass die ganzen verbohrten politiker nicht den mut oder verstand haben solch einen versuch in seutschland zu starten.
Diese blöden feigen Politiker aber auch immer :rolleyes:

Nur so zur Kenntnis: Das Versuchsprojekt läuft seit dem 19.04.2004 in 18 Kreisen in Niedersachsen - derzeit über den Weg der Ausnahmegenehmigung. Eine bundesweite Einführung ist in Planung.

Zitat:
Lol Begleitpersonen!Wer soll das bitte machen,
Nur die Erziehungsberechtigten, also im Normalfall die Eltern, dürfen Begleitperson sein.

Den Führerschein gibt es trotzdem erst mit 18 - bis dahin gibt es nur eine Prüfbescheinigung.

Link: Begleitetes Fahren


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  • | 27.12.2004 19:55

Moin,

ich will da auch mal was zu sagen. Mein Bruder ist auch 17 und hat vor ein paar Monaten seinen Führerschein Klasse B gemacht. Und das eigentlich nur aus 2 Gründen:

1. er hat mit 16 Jahren den Führerschein Klasse A1 gemacht (125ccm) und hat nen Mopped mit dem er immer rumjukelt. Die Fahrschule ist von uns fast 10km entfernt. Und da er im März 18 wird hätte man ihn dann immer zur Fahrschule hinbringen müssen weil im Winter mit dem Mopped is schlecht...

Darum hat er jetzt im Sommer den Lappen gemacht und konnte immer selber dahin fahren und er konnte sich auch Zeit lassen.


2. Die Fahrpraxis!


Ach ja, zum Thema Begleitperson: Es dürfen nur die Eltern mitfahren!! Sonst niemand anderes! Nur Mama oder Papa.


Es ist ja auch nicht so das er jeden Tag fährt. Er hat ja sein Mopped um überall hin zu kommen. Nur wenn die zusammen mal irgendwo hin wollen fährt er halt mal.


Also ist auf jeden Fall ne gute Sache und kostet nur ca. 30€ mehr wegen dem Antrag bei der Stadt den man vorher stellen muß.


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  • | 30.12.2004 13:12

Gibt es das den schon in NRW oder weis jemand wann das vieleicht auch Hier nach NRW kommt oder steht das noch nicht Fest

mfg

MaXiMuM_DrIv3r :rolleyes:


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  • | 30.12.2004 13:26

Mal ne andere Frage:
Was soll Mama oder Papa denn machen, wenn das Kind misst baut es gleich zu einem Unfall kommt? Da könne sie auch nichts machen

Und ich persönlich bin am Anfang, wo ich den Lappen gerade erst hatte, immer sehr nervös gewesen wenn mein Vater daneben saß.

Ergo, ich bin dagegen.

Aber was ich richtig schlimm finde, ist das man ab nächstes Jahr mit 16 diese Miniautos fahren kann die max 45kmh fahren dürfen und bei denen von sicherheit nicht die geringste Spur zu sehen ist. Aber egal, das Thema gehört hier ja nicht hin.


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  • | 30.12.2004 14:04

Die Erziehungsberechtigten sollen auch gar nichts machen, wenn das Kind Mist baut. Die Jugendlichen sollen unter Aufsicht ihre erste Fahrpraxis sammeln und möglichst von den Erfahrungen der Eltern profitieren. Das setzt natürlich voraus, dass die Eltern auch Erfahrungen weitergeben.

Außerdem gilt: Wer Mist baut oder nicht auf seine Eltern hört riskiert, dass diese ihn nicht wieder fahren lassen. Das ganze funktioniert schließlich nur, wenn beide Seiten mitmachen.

Ansonsten ist der junge Autofahrer genauso Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, er oder sie steht für ihr Verhalten genauso gerade, wie jeder andere auch.

Wer so eine Ausnahmegenehmigung besitzt, hat eine ganz normale Führerscheinausbildung durchlaufen und darf ausnahmsweise schon ab dem 17 Geburtstag fahren. Allerdings nur unter der Auflage, einen Erziehungsberechtigten mitzunehmen.


@MaXiMuM_DrIv3r
Eine bundesweite Einführung eines Führerscheins mit 17 ist in der Diskussion - vorher wird es das in NRW sicher nicht geben. Ob und wann das soweit sein wird, steht jedoch in den Sternen.

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