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Hallo, |
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joa is ja logisch...wie du gesagt hast...wen ne abe dabei ist brauch amns ja nicht eintragen lassen und d.h. das man nix im fahrzeugschein ändern muss auhc bezüglich der leistung...also gibs auch keine änderungen außer nen geileeren sound...doer hab ich jetzt was falsch verstanden? |
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@walpurgis |
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Serienstreuung geht + / - 10 % |
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Sieh diese 5 % (die im übrigen recht schwer rechtlich zu begründen sind) als kalkulierte Messabweichung sowohl bei der Leistungsbestimmumg des Fahrzeugs bei der Erlangung der EG-Typgenehmigung, als auch bei beim Nachweis des Zubehörteils. |
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Zitat: Dazu hab ich ein gutes Beispiel *g*Zitat von HAIDUK Wenn sich Tuningteile in diesem "5%-Bereich" bewegen, wäre das dann möglich?Original Ansaugrohr vom Luftfilter teilt sich vom Luftfilterkasten aus gehen in 3 kleine auf, 2 davon sind blind(also geschlossen) und das 3. endet kurz vor einer Wand. Das ganze nach Einbau von K&N Luftfilter(offen): Ein großes Ansaugrohr hängt direkt im Fahrtwind. Mit Teilegutachten und nachgerüsteter Dämmatte ohne Probleme eintragbar. Das wäre/ist doch dann leistungssteigernd, oder? |
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Morgen! |
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Wie schaut das mit einer kompletten Gruppe A Abgasanlage aus? |
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Gruppe A Anlage würd mich auch interessieren, und die Rennkats - wobei die ja schon wieder nciht erlaubt sind, wenn ich mich nicht irre..... |
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Hab mal in nem Buch übers Tuning gelsen, dass das mit den Gruppe A wohl bei alten Autos was bringen könnte, da bei denen die Luftströmung unter umständen behindert würde. Bei neueren Autos sollen die Anlagen von Werk aus schon gut berechnet sein wodurch nicht so viel rauszuholen sei. |
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@ maks und nicht vergessen die power zündkerzen dann geht bestimmt noch was |
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Hallo, |
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hab selber nen KN 57I Kit drin und ich würd sagen der nimmt mir 10 PS |
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Wahrscheinlich bekommen die austauschbaren Einzelteile eine allgemeine Betriebserlaubnis, weil die daraus resultierende Leistungssteigerung nicht messbar ist und der Aufwand auch in keinem Verhältnis zu dem Kaufpreis stünde. Denn nehmen wir mal an der Austausch des Luftfilters würde ca. 0,5 PS bringen und der Gutachter hätte die Anweisung die Mehrleistung einzutragen, dann bräuchte er doch erstmal die Leistung des Fzgs vor und nach Einbau des Filters, oder? |
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