E - Prüfzeichen - Seite 1

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  • | 11.01.2006 20:02

Da es ja hier sehr viel um E-Prüfzeichen geht hier mal eine kleine Liste wo für was steht! zB: "UBB mit E1 Prüfzeichen":D

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Aber es wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht das, daß Teil TÜV-konform ist. Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
:hut:


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  • | 11.01.2006 20:35

ein Bild dazu


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  • | 11.01.2006 20:48

@16v-ossi - dad...


Super Männers... :ok::ok::ok:

... mal wieder was sinnvolles.


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  • | 11.01.2006 22:09

Zitat:
Zitat von 16V-ossi
Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
:hut:
haha geil :D

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  • | 27.02.2006 19:54

Und nur noch mal als Ergänzung:

Hier hatten Wir`s auch schon mal... ;)


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 08.03.2009 16:04

Hallo

so ein Mist bei meinen Scheinwerfern steht E11 und das bedeutet das sie nur für Grobritanien zählen.
Da muß ich mir wohl neue Front und Heckscheinwerfer besorgen.

Danke für die Tipps hier

Lg
Kleines


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  • | 08.03.2009 16:57

Das E11 heißt, dass sie in GB geprüft worden sind und generell in ALLEN Ländern gültig sind, die das E-Prüfzeichen ausstellen können. Es gibt da eigentlich nur wenige Ausnahmen.


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  • | 08.03.2009 20:28

Würde ich aber trotzdem mal abchecken - nicht das die ne andere bauform haben wegen linksverkehr oder so.


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  • | 25.03.2009 11:47

Jut, ich denke, ich habe es schon richtig verstanden, aber mal zur Sicherheit:
Hab hier Seitenblinker für n Corsa B, sollen an meinen Suzi.
E-Prüfnummer is 9 (also Spanien), Drüber steht die Nummernkombo 01 5
drunter steht 1351.
So, wie ich´s (auch aus dem anderen Thread von OldRedCarDriver) verstanden hab, isset ne Blinkleuchte (dafür steht die 01, siehe anderer Thread), die in Spanien abgenommen wurde. Gibt hier also keine Probleme mitm TÜV, rischtsch?


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  • | 25.03.2009 15:32

bevor das jetz zu verwirrungen führt...

im normalfall is das doch schon so, dass ein e-zeichen bedeutet, dass man es einfach einbaun kann und nich damit zum tüv muss. dabei is dann auch egal aus welchem land das kommt, oder nich...


die fälle wo es nich so is (unterbodenbeleuchtung mit e-zeichen), sind dann ne ausnahme.


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  • | 26.03.2009 21:11

Zitat:
Zitat von Max
bevor das jetz zu verwirrungen führt...

im normalfall is das doch schon so, dass ein e-zeichen bedeutet, dass man es einfach einbaun kann und nich damit zum tüv muss. dabei is dann auch egal aus welchem land das kommt, oder nich...


die fälle wo es nich so is (unterbodenbeleuchtung mit e-zeichen), sind dann ne ausnahme.

nein, das prüfzeichen ist die vorraussetzung dafür, das dass erst eingetragen werden kann, aber nich alles an beleuchtung muss eingetragen werden,
veränderungen am scheinwerfer direkt müssen immer soweit ich weiß eingetragen werden und dafür is das prüfzeichen die vorraussetzung.

E: achja und ohne ABE wird doch eh nichts eingetragen?!


Zuletzt geändert 26.03.2009 21:13 von 5liK. Insgesamt 1 mal.


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  • | 26.03.2009 22:29

Na, in diesem Beitrag ist jetzt so ziemlich alles unrichtig. Wurde aber auch alles schon ausführlich diskutiert, einfach mal die Suchfunktion benutzen.


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  • | 27.03.2009 12:02

bitte dann mal ne richtigstellung wüsste nicht was daran falsch ist, schreiben geht schneller als alles durchzusuchen....


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  • | 03.05.2009 21:06

hiho

ganz kurz

e-nummer : gibt an in welchem land das bauteil abgenommen wurde z.b. e1 für DE usw...

die zusatzkürzel z.b. IAF geben an als was das teil zugelassen wurde (IA=Rückstrahler )(F= nebelschlussleuchte )in dem betreffenden land .

Du musst aber immer noch gucken wenn du ne andere e-nummer hast wie z.b. E11 (grossbritanien) ob die in deutschland (e1) geforderten auflagen/verwendungbereich erfüllt werden z.b.ganz wages beispiel

Lettland (e32) seitenblinker mit standlichfunktion (ohne zusatzbezeichnung
deutschland (e1) seitenblinker mit standlichfunktion nicht zulässig weil in de ein blinker zu blinken hat und nicht zu leuchten und zwar gelb bzw orange ...nix anderes...

...ABER wenn jetz das teil in lettland abgenommen wurde und 2 "lampen" in einem gehäuse verbaut wurde und die blinker gelb blinken(nicht leuchten) und die standlichfunktion schön in weiß leuchtet ) und diese Blinker mit standlichfunktion nen deutschlandkonforme e-kennzeichnung hat (also blinker mit standlich in 2 kammer gehäuse farbe gelb/weiß z.b.) spricht nix dagegen die teile in DE ohne eintragung zu fahren ...da braucht es nicht mal ne abe gutachten ce ece regelung für ....bürokratie halt...jetz mal salopp ausgedrückt..

also nicht alles was ne e-nummer hat darf so ohne weiteres gefahren werden ....

und um es kompliziert zu machen

z.b. leuchtmittel mit der E-nummer E1 xxeerr45 (deutschland ) bauartgeprüft und abgenommen als Innenraumleuchte ....

die darfst du als nix andere verwenden als inneraumleuchte ..wenn du die z.b. als rücklicht verwendet würdes nützt dir auch das e-zeichen nicht viel da sie dafür nicht freigegeben ist...

gruss dirk


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  • | 03.05.2009 22:09

Guter Beitrag, danke. Das mit der bauartgeprüften Innenraumleuchte hab ich bis jetzt auch noch nicht gehört...

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