Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?


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  • | 21.04.2003 11:42

Dieser Artikel wurde von einem Polizisten im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp)

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  • ~Matze
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  • | 21.04.2003 14:25

Das ist immer so eine Sache finde ich, wenn z.B. ein Traktor neben Dir herfährt ist der auch ultragewitterdonnerblitz laut.

Auch manche Harley Davidson sind ja schon vom Werk total laut, da sagt dann natürlich keiner was dazu.

Wenn die ganze Sache mit dem Auspuff vom Tüv eingetragen ist, dazu die Anlage noch von einem bekannten Firmennahmen kommt, gibt es natürlich immer solche und solche Ansichten von der Lautstärke der kompletten Auspuffanlage.

Wenn man langsam ( mit niedrigen Drehzahlen ) z.B. an einem Krankenhaus vorbeifährt geht das dann meiner Meinung sogar mit einer Cobra.

Der eine meint es wäre laut, der andere sagt schon wieder es hält sich in Grenzen.


Matze


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  • | 23.04.2003 08:39

deshalb gibt es ja auch phon messgeräte,die die lautstärke bei einer bestimmten drehzahl(zb 4800Udm )gemessen wird.wenn er dann einen gewissen gerauschpegel(ich meine der liegt so bei 85-95 phon,weiss es aber nicht 100%)(mehr ist übrigens auf der nordschleife auch nicht erlaubt)überschreitet ist er halt zu laut.

  • Catalunya
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  • | 23.04.2003 13:26

Das ist das geile bei Ferrari und sogar bei, Golf R32, die sind in den Messbereichen in der Toleranz drin, weil die so ein Schaltdingen:D (kein Plan wie das Teil nu heisst!) verbaut haben. Ausserhalb des Messbereiches brüllen die wie wild!


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  • | 23.04.2003 13:39

Es Scheint ja doch noch nette Menschen in Grün zu geben! Und was er sagt, ist es denn Verhältnissmäßig, jedes Wochenende dutzende Autos aus mehr oder weniger Fadenscheinigen Gründen abzuschleppen? Oder Einsatzbereitschafften aus OL etc anzufordern, um hunderte Platzverweise zu verteilen!? Aber Hauptsache, der Steuerzahler glaubt, das es um Illegale Autorennen, und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geht...;)

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