Domstrebe eintragen lassen? - Seite 2

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  • | 24.02.2004 17:33

Zitat:
Zitat von DanielSun
ja zur Stabilisierung der Karosserie.
gegenwirken der Verwindung!!!!


@Walpurgis
das kann ich so nicht glauben, warum wurde mir von 2 TÜV-Menschen gesagt, dass eine Domstrebe nicht eintragungspflichtig ist, desweiteren kann man sich die Teile ohne weiteres selber bauen und muß sie nicht eintragen lassen und braucht auch kein Teilegutachten etc. Bei Käfigen und Bügel ist das anders. Bei einer Domstrebe sieht die Gesetzeslage komischerweise mal ganz anders aus.


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  • | 24.02.2004 18:15

Habe ich behauptet, sie wäre eintragungspflichtig ? Eine Domstrebe ist ein recht unkritisches Teil, deshalb können sie i.A. einfach so verbaut werden. Es ist also durchaus möglich, dass bei der Befestigung das Domlager selbst geschwächt oder beschädigt wird. Und das ist bei McPherson-Achsen das Traggelenk.

Deshalb und grundsätzlich bei allen Teilen: Ob eine Änderungsabnahme nötig ist, steht in den Unterlagen. Es gibt auch viele ABEs, die nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Abnahme fordern. Die Domstrebe ist im Allgemeinen nicht änderungsabnahmepflichtig.

Zitat:
Bei einer Domstrebe sieht die Gesetzeslage komischerweise mal ganz anders aus.
Es gibt keine "Gesetzeslage", die das regelt, sondern nur die Prüfzeugnisse für den Einzelfall


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  • | 27.02.2004 21:33

hi walpurgis,
es gibt beim McPerson - Federbein kein Traggelenk,
das Domlager heißt "Stützlager" (Reimpell, Fahrwerkstechnik, Schulungsunterlagen!:D)

Gruß Christof


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  • | 27.02.2004 21:53

Hallo Jango,

Das ist dasselbe :)

Traggelenke werden alle Lager genannt, über die die Radlasten vom Reifen über die Federn in den Aufbau leiten. (im Gegensatz zum Führungsgelenk). Du hast aber schon Recht, die Bezeichnung Stützlager bezeichnet die Funktion genauer.

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