Esd Gruppe N - Seite 2

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  • | 03.12.2004 23:20

Wenn die ABE dasselbe sagt, dann drunter mit dem Teil.

:hut:


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  • | 04.12.2004 12:50

falls die die abe nur für die endrohre ist dann würd ich hoffen das ihr das über email geklärt habt... und du die mails noch hast... weil wegen wissentlichen falschangaben beim verkauf... dann solltest kein prob haben deine kohle wiederzubekommen...


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  • | 04.12.2004 13:48

gruppe hin oder her. das ist doch alles nur noch gefusche wie mit "watt" angaben bei verstärkern.
mir wäre wurst was fürne "gruppe" hauptsache es sieht sportlicher aus und klingt gut aber unaufdringlich


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  • | 13.12.2004 17:51

So nun hab ich das teil und es is nur teilweise montiert. Ich brauch noch ne halterung für die rechte seite :(
Aber der sound im moment is echt klasse auch wenns nich grad so legal is. Und meine ABE is in französich.

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  • | 13.12.2004 17:53

ne ABE auf französisch hätte ich dir wohl auch mit nem kulli schreiben können:rolleyes:
da wirst du nicht weit mit kommen!


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  • | 13.12.2004 17:55

Also vorne drauf steht in deutsch EG-Betriebserlaubnis Typ: E 93 Fahrzeug Opel Corsa A

Der rest is französich.

  • Seck
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  • | 13.12.2004 17:56

naja aber ob dir das etwas nützt kann ich mir nicht vorstellen!

würde einfach mal bei TÜV nachfragen oder so... ;)


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  • | 13.12.2004 17:57

Jupp
fragen kost ja nischts ;)


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  • | 13.12.2004 18:37

Abgesehen davon, dass es keine französchen ABEs gibt, ist eine EG-Betriebserlaubnis in Ordnung, auch wenn sie auf französisch ist. Das tut der Gültigkeit keinen Abbruch.

Nur sollte daraus der Verwendungsbereich (Fahrzeugtyp, Baujahr, Leistung oder am besten die Genehmigungsnummer des Fahrzeug) eindeutig hervorgehen, um Problemen bei Polizeikontrollen oder späteren Hauptuntersuchungen aus dem Weg zu gehen.


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  • | 13.12.2004 20:10

Mal ganz kurz auf deutsch:

Sind ABEs und TÜV-Bestimmungen nicht ne deutsche Erfindung?

In Frankreich, oder auch sonstwo, braucht man doch überhaupt keine ABE, geschweige denn ne TÜV-Abnahme.

ne ABE auf französisch kommt mir da echt **spanisch** vor. :)

hab wohl bei meinem Supersprint-Endtopf ne Typenbeschreibung auf italienisch mit bei gehabt, aber das war bestimmt nix für den ital. TÜV. Ne stimmt, da gibts ja keinen.. ;)










:hut:


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  • | 13.12.2004 20:41

Die Verwirrung kommt meistens daher, dass jeder mit Begriffen wie ABE um sich schmeißt, immer wenn es um irgendeine Art von Teilegenehmigung geht.

Die Fahrzeug-BE erlischt in Frankreich genauso wie in Deutschland beim Umbau mit nicht genehmigten Fahrzeugteilen. Nur eine Abnahmepflicht gibt es in den meisten europäischen Ländern nicht. Deshalb sind EG- oder ECE-genehmigte Teile grundsätzlich "eintragungsfrei", im Gegensatz zur deutschen ABE.

Ach so, und TÜV-Bestimmungen gibt es genausowenig wie französische ABEs. Der TÜV überwacht nur die Einhaltung der Bestimmungen *klugscheiß*


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  • | 13.12.2004 20:46

Zitat:
Zitat von Golf1-Freak
naja aber ob dir das etwas nützt kann ich mir nicht vorstellen!

würde einfach mal bei TÜV nachfragen oder so... ;)
Das ist wohl das Beste..


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  • | 13.12.2004 20:55

Also daraus ziehe ich den Schluß:
Da bei mir auf der sogenannten *ABE*, EG-Betriebserlaubnis steht brauche ich ihn nicht einzutragen. Mein Fahrzeug Typ steht auch da mit irgendwo drin.
Hoffe das is so richtig :rolleyes:
Man sieht da echt langsam nich mehr durch.


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  • | 13.12.2004 21:01

Zitat:
Hoffe das is so richtig
Genau.


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  • | 13.12.2004 21:03

Super :applaus:
Danke für die Hilfe :hut:

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