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so aber jetzt habe ich mal eine frage was beleuchtung betrifft: |
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weiß des keiner oder will mir dazu niemand eine hilfreiche antwort geben |
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Jo müsste normal schon erlaubt sein. |
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Hab irgendwo mal gelesen,das eine extra Beleuchtung während der Fahrt nicht im Blickfeld des Fahrers leuchten darf.Ob da was dran ist,weiss ich auch nicht. |
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Ich hab das wohl auch mal gehört, das die beleuchteten Teile im Innenraum nicht erlaubt sind. |
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ich denke mal jedes moderne radio strahlt mehr als so ein beleuchteter schaltknauf... das sollte ja eigentlich kein problem sein.... |
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ich hab des mal bei home shopping europe gesehen da stand so ein ding zum verkauf. dürfte also keine Probleme geben in sachen Tüv! |
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hallo nochmals würde mir gerne diesen schaltknauf einbauen nur steht da nicht geeignet für fahrzeuge mit rückwärtsgangarretierung |
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Das mit der Rückwärtsgangarretierung bezieht sich auf Fzg wie z.B. Opel, da kann man den Schaltknauf nicht einbauen, weiß nicht ob das bei Peugeot auch so ist. Hab mir den für meinen Golf auch geholt und nach einem Monat ist die LED kaputt gegangen..... |
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laut tüv : solang das licht nicht von aussengesehn wird ist's ok! |
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und mit der rückwärtsgangarretierung macht des keinen unterschied ob wie bei opel gangschaltung nach oben gezogen werden muss oder bei vw nach unten gedrückt wird |
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Solang das mit dem Licht nach aussen kein Problem gibt und der Schalter ne Erlaubnis für deinen Wagen hat dürfte es keine bedenken geben. |
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ok gut das sagen die meisten wenns net nach aussen strahlt aber was sagt dekra oder die polente die sind ja meistens anderer meinung als wir tuner oder etwa net?????? |
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Zitat: Es sei angemerkt, dass Walpurgis meines Wissens nach bei der DEKRA arbeitet
Zitat von walpurgis Hallo,Ich bin gebeten worden, ein klärendes Posting zu diesem viel diskutierten Thema zu schreiben. Schnell und eindeutig zu klären ist das Thema Unterflurbeleuchtung. In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt. Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Zum Schluß noch eine Broschüre zum Download: Lichtteschnische Einrichtungen an Kfz und Anhängern (485kb) Diese bekommt ihr auch nach Nachfrage an den meisten DEKRA-Prüfstellen als kleines Büchlein für's Handschuhfach. |
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ja ok danke hehehehehehehe aber in wie fern sollte mir da geholfen werden klar das mit der beleuchtung und so habe ich ja verstanden aber mir gehts ja mehr um des problem mit der arretierung |
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