Lasierung mit TÜV?
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Hai Fans! |
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no way! müßtest du wahrscheinlich nen extra lichtest machen lassen der dir dann bestätigen müßte das du immernoch ausreichend licht hinten hast und das würd dich wahrscheinlich noch einiges mehr kosten als dir direkt die passenden leuchten in dem style zu kaufen. |
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Rein rechtlich macht es keinen Unterschied, ob ganz oder teilweise lasiert. |
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Manche Leute spinnen sich immer was zurecht. |
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Mal zur Erläuterung, da ich es ja mal positiv finde, dass sich jemand bei seinen Umbauten ein wenig Gedanken macht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bauartgenehmigung der Leuchten erlischt. |
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Zitat: ..und damit ist die Sache dann gegessen.Zitat von walpurgis Bleibt die Leuchtfläche unbehandelt, ist es meiner Meinung nach nur eine Unvorschriftsmäßigkeit.Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich. Danke für die Info. |
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Zitat: Das ist mal ne Einstellung... Finde ich gut... Ich habe hier in Münster nen Corradofahrer, der meint mit dunkel lasierten (lakierten???) Lampen fahren zu müssen.... Tagsüber ist weder Blinklicht, Bremslicht oder gar was anderes zu erkennen....Zitat von Mr. Tuning Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich. Darum: Finger wech vom lakieren oder lasieren!!!! Jedenfalls wenn s nicht geprüft (Tüv,Dekrs etc.) wurde!!! |
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Zitat: Sehr gute Einstellung. Zur Klärung: Wenn es "nur" eine Unvorschriftsmäßigkeit ist, dann kämen trotzdem ein Verwarngeld und eine Mängelkarte in Betracht.
Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich. |
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