Lasierung mit TÜV?


  • Nickpage von Mr. Tuning anzeigen Mr. Tuning



    Fast+Furious Regie


    1592 Beiträge
    Kennzeichen: UN

  • Nickpage von Mr. Tuning anzeigen Mr. Tuning



    Fast+Furious Regie


    1592 Beiträge
    Kennzeichen: UN
  • | 30.11.2005 21:18

Hai Fans!

Habe da nen Lasierer gefunden, der lasiert die Rückleuchten, lässt aber so im Lexus-Style die Leuchtkörper, oder besser die Leuchtflächen, naja, ihr wisst schon, wo das Licht dann rauskommt ;), naja, die lässt er halt frei.

Damit wären doch dann die TÜV-relevanten Flächen der Rückleuchten nicht verändert, so wie beim BösenBlick, der ja auch TÜV-genehm ist.

Aber irgendwie ist es dann ja doch ne Veränderung der Rückleuchten, weil sind ja "teil-lasiert".

Was meint ihr?




:hut:


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 30.11.2005 21:21

no way! müßtest du wahrscheinlich nen extra lichtest machen lassen der dir dann bestätigen müßte das du immernoch ausreichend licht hinten hast und das würd dich wahrscheinlich noch einiges mehr kosten als dir direkt die passenden leuchten in dem style zu kaufen.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 30.11.2005 22:21

Rein rechtlich macht es keinen Unterschied, ob ganz oder teilweise lasiert.

Manche Leute spinnen sich immer was zurecht. :rolleyes:


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 30.11.2005 22:45

Mal zur Erläuterung, da ich es ja mal positiv finde, dass sich jemand bei seinen Umbauten ein wenig Gedanken macht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bauartgenehmigung der Leuchten erlischt.

Es macht aber trotz allem einen gewissen Unterschied. Nicht im Widerspruch zu dem, was ich oben geschrieben habe, sondern bezogen auf die möglichen Folgen. Bei schwarz angemalten (ja, ich weiß, es wird lasieren genannt) liegt immer eine mehr oder weniger starke Beeinträchtigung der Leuchtwirkung vor. Daraus ergibt sich im Allgemeinen eine Gefährdung und somit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und im Falle eines Unfalls bei dem dieser Mangel ursachlich oder teilursachlich war, kaum abzusehende Kosequenzen.

Bleibt die Leuchtfläche unbehandelt, ist es meiner Meinung nach nur eine Unvorschriftsmäßigkeit.


  • Nickpage von Mr. Tuning anzeigen Mr. Tuning



    Fast+Furious Regie


    1592 Beiträge
    Kennzeichen: UN

  • Nickpage von Mr. Tuning anzeigen Mr. Tuning



    Fast+Furious Regie


    1592 Beiträge
    Kennzeichen: UN
  • | 01.12.2005 11:18

Zitat:
Zitat von walpurgis
Bleibt die Leuchtfläche unbehandelt, ist es meiner Meinung nach nur eine Unvorschriftsmäßigkeit.
..und damit ist die Sache dann gegessen.

Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich.

Danke für die Info.



:hut:


  • Nickpage von W8 anzeigen W8


    Ameisenkiller


    780 Beiträge
    Kennzeichen: CB

  • Nickpage von W8 anzeigen W8


    Ameisenkiller


    780 Beiträge
    Kennzeichen: CB
  • | 01.12.2005 11:28

Zitat:
Zitat von Mr. Tuning

Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich.
Das ist mal ne Einstellung... Finde ich gut... Ich habe hier in Münster nen Corradofahrer, der meint mit dunkel lasierten (lakierten???) Lampen fahren zu müssen.... Tagsüber ist weder Blinklicht, Bremslicht oder gar was anderes zu erkennen....
Darum: Finger wech vom lakieren oder lasieren!!!! Jedenfalls wenn s nicht geprüft (Tüv,Dekrs etc.) wurde!!!


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 01.12.2005 14:42

Zitat:
Bin mir jetzt zwar nicht ganz im klaren darüber, ob ne "Unvorschriftsmässigkeit" nun ne grosse Sache ist, oder nicht, aber Gesetz bleibt Gesetz und daran halte ich mich.
Sehr gute Einstellung. Zur Klärung: Wenn es "nur" eine Unvorschriftsmäßigkeit ist, dann kämen trotzdem ein Verwarngeld und eine Mängelkarte in Betracht.

Deinen Freunden empfehlen