Komplett Rote Rückleuchten - Seite 1

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  • | 27.04.2006 16:25

Hey Leute,
hab da mal so ne Frage:Wie kann ich mir am besten (und auch günstig wenns geht!) die Rücklichter röten?


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  • | 27.04.2006 16:29

MIt Rötmittel:D

Scherz bei Seite. Gar ned. Das tönen von Rückleuchten (original) ist verboten, da keine gleichmäßige Tönungsstufe erreicht wird, der Lack kein Gutachten hat und außerdem das verändern von Teilen nicht erlaubt ist, weil dann die Genehmigung erlischt.

Auch wenn es viele Verkäufer in ebay anders behaupten. Hab da auch schon mal dran gedacht, da es für meinen keine Rückleuchten damals gab.

Ergo: Direkt rote Rückleuchten kaufen

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  • | 27.04.2006 16:43

Mhhm...okay dann eben (wie immer) auf die umständliche Art!Weiss denn irgendjemand wo man komplett rote Rücklichter für einen Polo 86c kriegt?(Ausser bei Ebay)


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  • | 27.04.2006 16:57

Rote sind generell nicht erlaubt soweit ich weiss!!!

@Escokommando: Findest du deine Signatur toll?


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  • | 27.04.2006 17:03

@16nz cabrio: Da meinste glaube ich aber nicht richtig.

Rieger zum Beispiel verkauft diverse komplett rote Rückleuchten. Kenne auch diverse Leute, die solche Leuchten ohne Probleme Eingetragen bekommen. Es muss nur der Blinker noch gelb durchleuchten können. Also sind sie nur komplett rot wenn du nicht blinkst.

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  • | 27.04.2006 17:05

@16nz cabrio: Nein,fand ich ehrlich gesagt nicht!Wollte nur sehen,wann sich das erste mal einer beschwert:D!!Sorry wenn ich damit irgendjemandem zu nahe getreten bin,hab sie ja nun auch geändert!

und nun BACK TO TOPIC:

Und was ist,wenn man sich zusätzlich Rückfahrscheinwerfer in die Heckstossstange baut?


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  • | 27.04.2006 17:08

@Lantis323: Mein Tüv hat mit dem kopf geschüttelt als ich ihn darauf angesprochen hab!

Und eingetragen heißt nicht strassentauglich(Grün-weiß)!!!

@Escokommando: Jaja! Wenn du jetzt noch aufhörst auf mein Marken Emblem zu schießen bin ich und alle anderen(opelfahrer) zufrieden!


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  • | 27.04.2006 17:08

Was haben Rückfahrscheinwerfer mit deinen Rückleuchten zu tun?

Rückfahrscheinwerfer müssen weiß leuchten. Also nix mit komplett rot. Höchstens so wie beim 80er Audi, da ist das Plastik über den Rückfahrscheinwerfern rot/weiß gestreift.

Sollten sie bei deinem Auto in den Rückleuchten sein, wirste nie komplett rote kriegen.

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  • | 27.04.2006 17:13

Sollten sie bei deinem Auto in den Rückleuchten sein, wirste nie komplett rote kriegen.

Das meinte ich doch auch!!!


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  • | 27.04.2006 17:16

@Lantis323: Nein,ich meine Zwei Rückleuchten mit Nebelschlussleuchte und dann in derHeckssstosstange ein oder zwei separate Nebelscheinwerfer!Würde man denn sowas abgenommen kriegen?


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  • | 27.04.2006 18:25

Wohl eher Rückfahrscheinwerfer als Nebelscheinwerfer. Abnehmen lassen brauchst du Rückleuchten überhaupt nicht. Aber es gilt, wie schon gesagt, dass diese bauartgenehmigt sein müssen.

Wenn du (genehmigte) rote Rückleuchteneinheiten ohne Rückfahrscheinwerfer findest, kannst du sie anbauen und zusätzlich einen (ebenfalls bauartgenehmigten) Rückfahrscheinwerfer in die Heckstoßstange.


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  • | 27.04.2006 19:59

Zitat:
Zitat von 16nz cabrio
Rote sind generell nicht erlaubt soweit ich weiss!!!

@Escokommando: Findest du deine Signatur toll?
aha... wieder was gelernt ...
das weiße sieht nur aufm Foto so extrem aus. Is übrigens orignial GT.

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  • ~King of Green
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  • | 27.04.2006 20:08

Der Polo 6N2 hat doch auch komplett rote Rückleuchten.

  • Old Red Cardriver
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  • | 27.04.2006 21:38

@ Escokommando : Zuerst einmal ein paar Fragen meinerseits. Welche Erstzulassung hat Dein Polo? Welche Karosserieform hat der Wagen? (Coupe, Steilheck, Classic(Stufenheck))
Ein Rückfahrscheinwerfer ist ab Erstzulassung 01.01.1986 Pflicht und die Nebelschlussleuchte ab Erstzul. 01.01.1991 .
Wenn Dein Polo z.B. vor dem 01.01.1986 zugelassen wurde, könntest Du also links und rechts entweder beide Rückleuchten mit Rückfahrscheinwerfer, oder mit Nebelschlussleuchte verbauen, oder beides (zumindest theoretisch) weglassen.
Bei einer Erstzulassung nach dem 01.01.1986 bleibt Dir noch die Möglichkeit beidseitig die Rückleuchten mit Rückfahrscheinwerfer zu verbauen und dabei auf eine separate NSL zu verzichten, bei einer Erstzulassung ab dem 01.01.1991 musst Du eine Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer haben. Seitenverkehrte Rückleuchten mit Bauartgenehmigung bekommst Du bei jedem VW-Händler. Es handelt sich hier bei um LTEs für Länder mit Linksverkehr wie z.B. England.
Komplett rote Rückleuchten mit Bauartgenehmigung hat es meines Wissens nach nie für den 86c / 86c2f in all seinen Karrosserieformen gegeben.
Für den 86c Steilheck gibt es z.B. abgedunkelte Heckleuchten mit Bauartgenehmigung, für das Coupe mittlerweile Klarglasrückleuchten mit weissen Blinkerglas und beidseitigem Rückfahrscheinwerfer, natürlich auch mit BG. Für den Polo Classic, bzw. Derby gibt es keine anderen Rückleuchten ausser den Serienmässigen. Das gleiche gilt auch für den 86c2f Steilheck. Hier könnte man lediglich eine seitenverkehrte Leuchte verbauen. Für das 2f Coupe gibt es neben den originalen "Bunten" noch die partentiell abgedunkelten Rückleuchten von VW (Hella) und auch noch "bunte" Klarglasrückleuchten aus dem Zubehör. Hier kann man natürlich bis auf bei den Klarglasleuchten auch seitenverkehrte Heckleuchten verbauen. Alledings gilt es hie natürlich zu beachten das die 2f-Generation erst ab dem Modelljahr 1991 auf den Markt gebracht wurde. Das bedeutet, das wie schon erwähnt NSL und Rückfahrscheinwerfer vorhanden sein müssen.
Noch ein paar wichtige Punkte beim verbauen einer separaten NSL. Insbesondere Punkt 3 ist dabei zu beachten:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(...)

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter ... ;)


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    Happymeal-Esser


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  • | 27.04.2006 23:52

thx für die ausführlichen Informationen!Ich hab ein Polo 86c GT Coupe Baujahr 93!Muss also NSL und RS haben!ICh dachte ja das ich so irgendwie Rote Rückleuten kriegen kann!Die partiell abgedunkelten sind ja die G40 Leuchten (schwarze Blinker und schwarzer RS)!Da die bei uns aber jeder hat,wollt ich was anderes!Naja,über die Klarglasdinger mach ich dann schon eher Gedanken...

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