Standlichtblinker mit fahrlicht


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  • | 23.06.2006 22:18

so sorry, ich weis das es schon genug solcher threads gab,aber eglan nach was man sucht ...jeder hat ne andere meinung: mein problem ist, das ich kein bock hab mit der rennleitung ärger zu bekommen.ich habe die blinker ans standlicht angeschlossen, und somit leuchten diese natürlich auch als fahrlicht.habe auch gelesen das dies soweit legal ist,wenn ein bestimmter abstand zwischen den standlichtern im scheinwerfern und blinker vorhanden ist!
hab aber auch viele andere abenteuerliche erklärungen zum thema gehört.also weis jemand was genaues????

ps: E-prüfzeichen vorhanden

greetz

Fahr zum TÜV, frag nach, zeig denen das, fertig! Ist doch das Einfachste und Sicherste


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  • | 24.06.2006 00:14

Nein, ist so nicht erlaubt. Blinker sind keine Standlichter und nicht als solche geprüft. Darüberhinaus ist Standlicht auch niemals gelb. Blinker sind das aber immer. Das kann man also auch nicht schön reden.

Steht auch so in der StVZO.


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  • | 24.06.2006 00:32

Weiß garnicht wofür das gut sein soll. Mag das nicht. Erinnert ich immer sofort an die amerikanischen Modelle




munter bleiben..............:cool:


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  • | 24.06.2006 00:39

Ich hatte das auch an meiner e36 Limousine damals! Beim E36 in Verbindung mit Xenon wirkt das super...meine Meinung!
Obs legal ist (bzw.eine Eintragung möglich ist!!), weiss ich allerdings auch nicht, ich habe deswegen nie Ärger bekommen u die beim Tüv haben auch nie was gesagt!!

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  • | 24.06.2006 05:36

Schaut mal hier: Blinker mit Standlichtfunktion
Ich denke dort wurde bereits alles zum Thema ausführlich diskutiert und gesagt... :rolleyes:


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 24.06.2006 11:08

Hab mal nach geguckt und meiner Meinung nach ist das erlaubt ;)

Wichtig ist nur das das nach vorne wirkende Standlicht weiß ist

Hier mal der entsprechende Auszug aus der StvzO
Kraftfahrzeuge (...) müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, (...). Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.

Also wenn dein Standlicht im Blinker weiß ist und die Dinger entsprechend geprüft sind sehe ich da kein Problem


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  • | 24.06.2006 11:13

Wie im oben genannten Thread gibt es immer Missverständnisse, was gemeint ist. Für mich heißt "die Blinker ans Standlicht anschließen", dass die Blinker dauerhaft gelb leuchten. Und das ist definitiv nicht erlaubt.

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