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Hallo habe für meinen Golf5 GTI schwarz lasierte Rückleuchten gekauft leider bekomme ich die nicht eingetragen trotz e Prüfzeichen da das nur für original zustand gilt jetz brauch ich für die originalen lasierten rückleuchten ein gutachten oder eine abe. Könnt ihr mir weiter helfen??? |
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Für originale Rückleuchten gibt es keine ABE....genauso wenig für lasierte. |
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Zitat:
Zitat von GOLF5GTI-Freak Hallo habe für meinen Golf5 GTI schwarz lasierte Rückleuchten gekauft leider bekomme ich die nicht eingetragen trotz e Prüfzeichen da das nur für original zustand gilt jetz brauch ich für die originalen lasierten rückleuchten ein gutachten oder eine abe. Könnt ihr mir weiter helfen???
Ist das jetzt wirklich dein Ernst ??? |
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Gibts nicht, geht nicht... Danke |
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und ob das geht.......
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Siehe auch hier: Klick |
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Zitat:
Zitat von GOLF5GTI-Freak und ob das geht.......
mein kumpel hat für seine lasierten rückleuchten auch ne abe bekommen also von dem her.... leider fährt der en opel astra opc, sonst hätt ich die abe schon aber egal.... auch ne ABE kann man fälschen Ich fasse noch mal kurz zusammen : lasierte Rückleuchten sind (legal) nicht eintragungsfähig, ausser man erstellt ein lichttechnisches Gutachten (welches einige Tausender kosten dürfte) !!! Baust du die Dinger trotzdem ein und dir fährt jemand hinten drauf (was ja nun nicht so selten ist) hast du die absolute Pappnase auf |
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hat sich gerade eben erledigt habe die rückleuchten durch einen tüv prüfer eingetragen bekommen also kommt immer auf den tüv prüfer an.... tja was solche katzenaugen alles ausmachen können zu geil also hat sich erledigt
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Viel Glück bei der Polizeikontrolle...
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tja mir können sie am anfang nichts machen da ich eine eintragung bekommen habe also ist das am anfang nicht mein problem :P e prüfzeichen haben seh eingetragen sin seh au von dem her bei nehm unfall oder sonst was ist der tüv prüfer schuld und wird zuerst zur rachenschafft gezogen |
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Zuletzt geändert 11.03.2010 12:09 von Freak 19e. Insgesamt 2 mal. |
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pass auf in ein paar tagen meldet er sich mein auto wurde stillgelegt |
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Zitat: Na, aber holla ...
Zitat von GOLF5GTI-Freak ... ist der tüv prüfer schuld und wird zuerst zur rachenschafft gezogen
Falscher geht's nicht. Als Fahrzeug-Führer (nicht -Halter) bist Du für den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens verantwortlich. Das gilt auch für eine zweifelhafte Eintragung. Sollte tatsächlich jemand auffahren, wird zuallererst der Fahrer (in diesem Fall: Du) zur Rechenschaft gezogen. Du hast dann das Problem mit der Polizei und der Versicherung. Du kannst zwar versuchen, den Prüfer in die Sache zu verwickeln ... ... letzten Endes mußt aber Du für den entstandenen Schaden aufkommen. Aber mal 'ne ganz dämliche Frage: Ich kann mich ganz dunkel daran erinnern, dass eine Firma X ein Gutachten für dieses Scheiben-Fluten erstellt haben wollte. Das Lasieren von Rückleuchten müßte doch ein ähnliches Verfahren darstellen. Oder bringe ich da etwas durcheinander? Was ist aus diesem Scheiben-Fluter-Gutachten geworden? |
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und das mit dem auffahren wird eventuell schon schnell passieren, ich hatte auch mal einen golf 5 vor mir komplett schwarz lasiert, ich habe seine bremslichter nicht gesehen, sonne hat auch noch draufgestrahlt. Zuletzt geändert 11.03.2010 14:44 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal. |
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Kann mich den Usern hier anschließen, lasierte Rückleuchten sind illegal.
Zuletzt geändert 11.03.2010 18:03 von Tiggar. Insgesamt 5 mal. |
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