Abweichung Abrollumfang? Vorschriften?


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  • | 26.08.2005 13:23

Hi,

ich such Vorschriften über die Abweichung des Abrollumfanges von der originalen Bereifung. Wieviel Prozent darf man von der größten eingetragenen Serienbereifung nach oben hin abweichen und wieviel von der kleinsten Serie nach unten?
Die Vorschrift dazu wäre noch schön.

Danke.


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  • | 26.08.2005 13:34

max 1 % größer als der größte und max 4 % kleiner als der kleinste in der Fahrzeug-BE genehmigte Abrollumfang.

§ 57 StVZO in Verbindung mit 75/443/EWG


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  • | 26.08.2005 14:10

Denke damit wurde alles gesagt :)


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  • | 26.08.2005 14:55

Nen Link wo ich mir die Richtlinie ausdrucken kann hat aber keiner parat oder?

Habs gefunden...
aber die Prozentangaben zum Abrollumfang kann ich nich rauslesen.


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  • | 26.08.2005 19:37

Es gibt keine konkrete Vorschrift, um wieviel ein Reifen größer oder kleiner sein darf.

Es gibt nur eine ganze Reihe von Vorschriften, die nach einer Änderung der Reifen u.U. nicht mehr eingehalten werden.

- Tachoabweichung: der Tacho muss nach der Änderung innerhalb der zulässigen Toleranz sein. Da man aber nicht weiß, wie dicht an der Grenze die Anzeige vorher war, kann man auch nicht sagen, wie weit man ändern kann. Es haben sich zwar gewisse Werte eingebürgert (je nach Gegend unterschiedliche), aber eine festgeschriebene Regelung gibt es nicht; es liegt im Ermessen des Sachverständigen, ob er einen Nachweis für den Tacho verlangt, oder nicht.

- Abgasverhalten: ab einer Änderung der Gesamtübersetzung von 8% ist bei neueren Autos ein Nachweis über das Abgasverhalten erforderlich.

- Geräusche: ab einer Änderung von 4% ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich.

- Fahrzeughöhe: Alle Teile, für die die Anbauhöhe vorgeschrieben ist (Beleuchtung, Anhängerkupplung, Kennzeichen, Bodenfreiheit), müssen noch vorschriftsmäßig sein.

- Bremse: bei größeren Rädern verringert sich entsprechend die Bremswirkung.

- Die Radaufhängungen werden bei größeren Rädern stärker beansprucht.

- der Normverbrauch kann sich ändern (nur bei 3L oder 5L Autos wichtig)


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  • | 26.08.2005 19:44

Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.

Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.

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