Wie tief?,...?

  • ~TheBrain
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  • ~TheBrain
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  • | 02.01.2004 12:39

1. HAT SICH ERLEDIGT ->

-also wegen zu tief: ne generelle regel gibt es nicht! es gibt richtwerte (z.b. dass der scheinwerfer mind. 50cm über dem boden sein soll) aber ne generelle regel gibt es nicht! liegt immer im ermessen des jeweiligen prüfers! und wenn der prüfer meint, durch die tiefe gibt es ne gefährdung im straßenverkehr kann er den wagen stillegen.so hat mir das jedenfalls neulich einer beim tüv an der hannoverschen erklärt...

-Die 50cm sind ab Baujahr 89 Pflicht und kein Richtwert!

-also mal zu der sache wie tief darf nen auto sein der tüv hat mir gestern gesagt 11cm zu festen teilen so steht is in deren richtlinien

-Die Dekra wiederspricht sich da selbst. Mir sagte ein Prüfer mal es gibt keine. 3 Wochen später gibt es wieder eine und zwar von 8,5 cm. Dann gibt es wieder eine von 8,5cm auf tragenden Teile. Ich steige da nicht mehr durch.

Also....klasse...ich möchte ja einen, als meist bezeichneten, "Extremumbau" vornehmen, mit Bodykits, Spoiler, neuer Motorhaube, Alufelgen usw.... Ich möchte aber auch, dass alles legal eingetragen ist (ausser Neonröhren) und möchte keinen Stress mit dem Wagen bekommen. Aber was soll denn der Mist? Kann also kein Mensch sagen wie tief ich den Wagen nun schrauben kann bzw. eher darf?

Wenn mir der TÜV-Prüfer also da die 8,5 erlaubt oder sonst was, kann trotzdem ne Bullizei-Streife ankommen und mir das Dingen entziehen, stillelgen oder sonst was? Kann doch nicht sein, dass mir nun keiner sagen kann wie ich meinen Wagen legal eingetragen bekomme.

Habe mit die Bilder vom Carfreitag 2002 angeschaut. Da fahren Leute über so einen Holzbalken drüber. Soll der einen etwa sagen ob der Wagen nun zu tief ist? Wenn ja wie hoch war denn der?

Wenn mir nun keiner sagen kann, wie tief der Wagen sein darf, frage ich mal wieder beim TÜV nach. Doch mir scheint es so, als ob der TÜV doch eh nichts zu sagen hat. Die Polizei kann doch eh immer nach eigenem Ermesen entscheiden und es scheint nirgendwo wirklich eine Übereinkunft zu bestehen.

Was wollen die netten Leutchen uns denn mit ganz genauen Regelungen kommen die unseren Straßenverkehr sichern sollen, wenn sie überhaupt garkeiner kennt?

edit: Gerade erst gefunden, lese ich mir ebend durch ;-)

http://www.pagenstecher.de/berichte..mode=show&id=27
http://www.pagenstecher.de/berichte..mode=show&id=28



2. Ich glaube man darf immer noch in keinster Weise die Front und Seitenscheiben bei Fahrer/Beifahrer tönen oder?

  • Golf4Green
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  • | 02.01.2004 12:50

zu 2.
die scheiben die du meinst, darfst du nicht mit folie tönen.

aber du kannst sie fluten lassen, solange sie serienmäßig noch nicht getönt sind.

  • ~TheBrain
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  • ~TheBrain
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  • | 02.01.2004 12:53

Fluten? Wie nun? Ist das das was da oben immer so diese SOnnenblende Funktion hat? Fluten hört sich für mich so an als ob man da was zwischen 2 Scheiben reinkippt *g*. Naja würde halt gerne alle Scheiben so dunkel wie möglich haben, da schwarz einen schönen kontrast zu gold bildet, wie der Lack nunmal sein soll.

  • Golf4Green
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  • | 02.01.2004 13:02

also was du bei dem fluten darfst:

Windschutzscheibe : 25 %
Fahrer und Beifahrerscheiben : 30 %

Das sind die werte wie weit du tönen darfst, allerdings muss du schauen ob die Scheiben serienmäßig schon getönt sind oder nicht.

So hab ich das in nem anderen Forum gelesen und was da aber noch hinzukommt, ist die Einzelabnahme beim Tüv.

  • ~TheBrain
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  • | 02.01.2004 13:03

Nunja die Kosten für eine Einzelabnahme wäre mir das schon noch wert. Thx, nun muss ich nur rausfinden was fluten ist ;-) 25 und 30% sind ja schon ganz schön was....

  • Golf4Green
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  • | 02.01.2004 13:18

Guck mal hier da erfährste mehr ;)

  • ~TheBrain
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  • | 02.01.2004 13:51

Des sieht ja cool aus, geht wohl nur nicht so extrem überall :-) Dankö


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  • | 02.01.2004 16:12

Erweiterung zu: wie tief .... ????

Es kommt auch auf die vorderen Lampen an, der Abstand von Unterkante der vorderen Scheinwerfer bis zum Boden muss mind. 50 cm betragen, was allerdings im ermessen des TÜV Prüfers in Kombination mit der Tieferlegung liegt: Bei mir ist es so, ich habe nur 47 cm, aber da mein Fahrwerk vorne nur um 6 cm tiefer ist, drücken die da noch eine Auge zu, aber wenn du da mit nem 120 er Fahrwerk kommst und nur noch 48 cm Platz hast glaub ich nicht das die da ein Augu zudrücken !

  • ~TheBrain
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  • | 02.01.2004 16:26

Das mit den 50cm habe ich gelesen, wurde aber in diesem thread wo ich die Sachen her habe wiederrufen, was für mich auch für sinnvoll erscheint, da sicher die Bodenfreiheit eine größere Rolle spielt. Bin ja mal gespannt was aus der Sache dann beim TÜV wird.

  • ~Matze
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  • | 02.01.2004 20:23

Das mit der Tiefe und den Scheinwerfern können die ja auch nicht bei allen Modellen machen, es gibt da div. Umbauten wo die Lichter wesentlich tiefer liegen, und trotzdem eine Tüveintragung bekommen haben.

Es gibt z.B. ein E36 Cabrio das ca. 4,5 cm Bodenfreiheit hat, der hat lt. Gerichtsverfahren gegen die Stadt gewonnen und fährt trotzdem damit weiter rum.



Matze

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