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hey hab den thread grad gefunden - passt perfekt |
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Zitat: Wieso ist die Behinderung unvermeidbar? Wenn ich ein Reserverad an Board habe, dann kann ich die Behinderung vermeiden indem ich den Reifen wechsel.
Zitat von McClane Kann McClane auch: NEIN!Da es, wie Du schon sagtest, keinerlei Mitführpflichten etc für Reservereifen gibt, gibt es auch keinen Bussgeldtatbestand dazu. § 1 StVO greift in diesem Fall nicht, da die entstehende Behinderung durch einen Reifenplatzer unvermeidbar ist. |
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Die Behinderung besteht bereits mit dem Reifenplatzer - du könntest durch ein Reserverad lediglich die Dauer der Behinderung beeinflussen. Somit wäre die Behinderung an sich unvermeidbar. |
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