Und nochmal ne frage wegen Zu schnell - Seite 1

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  • | 17.08.2004 14:47

hi.

mien dad habn se vor 4 wochen gemessen. wo 100 erlaubt war isser 149 gefahren
(angeblich!!)
sache ist: ich und meine ma waren mit im auto und er ist nie schneller als 120 gefahren. und ausserdem wurde kein bild mitgeschickt.

soll mein dad nur zugeben das er Angeblich zu schnell war oder anzweifeln?

Ich bitte um schnelle antwort, denn es geht um seinen lappen.......


THX


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  • | 17.08.2004 14:50

er kriegt doch einen Anhörungsbogen zugeschickt wo er dazu stellung nehmen kann ! in dem zfeifelt ihr die messung an und schreibt das ihr nicht zu schnell gewesen seid... und das dein pa 2 zeugen hat... dann so wegschicken.... und dann abwarten !


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  • | 17.08.2004 14:54

der a-bogen is schon da. aber kein bild vom ihm. nur die anschuldigung

achja
mien dad benuttz immer nen tempomat(is im audi drin)
den hat er immer auffe passende geschwindigkeit eingestellt. kann man das dazu begründen?(sind ja 2 zeugen da das er eingeschaltet war)


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  • | 17.08.2004 15:20

Wie wollen die ohne Bild nachweisen, das dein Pa gefahren ist? Die sind in der Beweispflicht!


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  • | 17.08.2004 15:22

Ich würde die ganze Scheisse zu meiner Entlastung zurückschicken, da die Anschuldigung ohne Foto nicht nachvollziehbar ist.

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  • | 17.08.2004 15:33

Dann schicken die das Foto nach oder die Grün/Weißen kommen direkt zu euch an die Tür. So wars bei mir damals...


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  • | 17.08.2004 15:37

Na und? So würde ich mich da überhaupt nicht weiter mit beschäftigen... ausserdem hat man so ganz ordenltiche Chancen die 3-Monatsfrist rumzukriegen.


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  • | 17.08.2004 15:38

sollen se doch. ohne bild läuft da gar nichts! nichts!

wenn die das bild nachschicken oder die polizei persönlich vor der tür steht und das bild in der hand haben, dann kann man den bogen auffüllen und die anschuldigung anzweifeln! fertisch!


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  • | 17.08.2004 18:09

Ganz genau. Erst mal anzweifeln und das Bild anfordern. Bei nem Freund von mir haben sie das Foto dann nachgeschickt. Das war aber so unscharf. Der wollte dann noch das Original sehen.


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  • | 17.08.2004 18:40

Zitat:
achja
mien dad benuttz immer nen tempomat(is im audi drin)
den hat er immer auffe passende geschwindigkeit eingestellt. kann man das dazu begründen?(sind ja 2 zeugen da das er eingeschaltet war)
Ich habe schon mehrfach Fälle erlebt, bei dem vor Gericht gegen eine Geschwindigkeitsmessung geklagt wurde, weil der Beschuldigte seinen Tempomat beispielsweise um 20 Km/h schneller als erlaubt war eingestellt hat. Geklagt wurde gegen die Messung, bei der der Beschuldigte mit mehr als der eingestellten Geschwindigkeit geblitzt worden ist.

In allen Fällen war das Strafmaß am Ende deutlich höher als das ursprüngliche, gegen das geklagt wurde.

Begründung: VORSATZ.


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  • | 17.08.2004 19:44

Also,
bei Messungen liegt die Beweispflicht auf Seiten der Polizei (ist ja logisch, wie soll man den Beweisen das man nicht so schnell gefahren ist).
1) Sende den A-Bogen ohne Zugabe des Verstosses zurück und fordere ein Beweisfoto bzw. die Messdaten inkl Foto an.
Ist das nicht zu erkennen, darf mangels Beweis kein Bussgeld verhängt werden.

2) Sollte ein Foto kommen auf dem du eindeutig zu erkennen bist (bzw das Nummernschild und damit der Halter aka dein Vater) lass dann eine Werkstatt (eine FREIE!! nicht dein Audi-Partner!) den Tempomat überprüfen und schauen ob ein Werksfehler vorliegt. Sollte dies so sein, geh zum Anwalt und versuchs über die Schiene.

Ach noch was: Zum Thema Zeugen:
Deine Mutter ist eine Zeugin, allerdings wird sie vor Gericht vom Staatsanwalt auf jedem Fall als "Beeinflusst" angesehen und du ebenfalls, da du auch verwandt bist UND eigentlich in deinem Alter ja noch keine Ahnung von Tempo etc hast, da dir die entsprechende Vorbildung fehlt (Fahrschule etc).
Also aufpassen! Das Motto "Ich hab ja meine 2 Zeugen" heisst noch lange nix!:)


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  • | 17.08.2004 21:43

Ich wollt´s nur noch mal verdeutlichen: Das Falscheste, das ihr tun könnt ist zuzugeben, dass der Tempomat auf 120 Km/h eingestellt war.


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  • | 20.08.2004 10:36

Hm.. interessante Sache, allerdings gibts hierfür eine einfache Lösung.

Euch wurde ein Anhörbogen zugeschickt auf dem ihr Stellung nehmen könnt.
Hierzu wurde euch eine Frist gesetzt bis wann ihr ihn zurückschicken müsst.

Vom Tempomat und der gefahrenen Geschwindigkeit würde ich darauf gar nichts schreiben.

Ich würde vielmehr die Schiene fahren, dass man nicht weiss wer zu dem genannten Zeitpunkt am Steuer sass und man die Bilder einsehen möchte. Dann den Anhörbogen am spätest möglichen Zeitpunkt wegschicken. Es besteht natürlich die Gefahr, dass die Helfer in Grün irgendwann auftauchen und das Bild vergleichen wollen, aber ein Versuch ist es wert.

Oftmals sind die Bilder auch nicht wirklich gut und man kann der Fahrer nicht zweifelsfrei erkennen. Das ist eure Chance. Sollte die Polizei jedoch deinen Vater als Fahrer zweifelsfrei erkennen würde ich vorschlagen keine Aussage zu machen und sofort einen Anwalt konsultieren, bevor er sich in irgendetwas verstrickt.

In manchen Bundesländern ist es auch möglich bei Erstverstößen gegen ein erhöhtes Bussgeld, dem Fahrverbot zu entgehen.

Und noch ein kleiner Tip am Rande, nie mit ich hatte es eilig oder sonst etwas argumentieren, das Gericht wird in solchen Fällen immer den Vorsatz unterstellen.

Gruss


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  • | 20.08.2004 10:59

Erst mal Anwalt ! Nicht den um die Ecke , sondern Fachanwalt für Verkehrsrecht ! Dann mit dem beraten ob es möglich ist die Verfolgungsverjährungsfrist von 3 Monaten zu überziehen ! Vorher GAR NICHTS selber ausfüllen oder abschicken ! Das mit dem Vorsatz beim Tempomat , wie Walpurgis es schreibt , ist unbedingt richtig ! Etliche meiner LKW-Fahrerkollegen sind damit schon reingefallen ! Im übrigen sollte man sich folgendes überlegen : Sich gar keinen Stress machen , wenn man 0 Punkte in Flensburg hat bzw. keine Eintragung wegen Geschwindigkeitsübertretungen und man nachweisen kann , daß man den Führerschein beruflich braucht ! Dann gibt es Punkte , man bezahlt doppelt und hat seine Ruhe , denn der Anwalt nimmt auch Geld und trotz Rechtschutzversicherung kann man noch 1-2 Tage Urlaub opfern bei ungewissen Ausgang + dem ganzen Ärger . Ich sollte vor 3 Jahren für 41km/h zuviel 200 DM+30DM Schreibgebühr zahlen + 4 Wochen Lappen weg , habe einen befreundeten Anwalt angerufen , der mir dann zum bezahlen geraten hat , waren dann ein Anruf beim Straßenverkehrsamt , Bescheinigung vom Arbeitgeber und 430 DM ! Ärgerlich , aber besser als wochenlanger Seelenterror !


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  • | 20.08.2004 11:43

Zitat:
Zitat von Kutscher-Uli
Im übrigen sollte man sich folgendes überlegen : Sich gar keinen Stress machen , wenn man 0 Punkte in Flensburg hat bzw. keine Eintragung wegen Geschwindigkeitsübertretungen und man nachweisen kann , daß man den Führerschein beruflich braucht ! Dann gibt es Punkte , man bezahlt doppelt und hat seine Ruhe
Leider klappt das nicht in jedem Bundesland!!!

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