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hi. |
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er kriegt doch einen Anhörungsbogen zugeschickt wo er dazu stellung nehmen kann ! in dem zfeifelt ihr die messung an und schreibt das ihr nicht zu schnell gewesen seid... und das dein pa 2 zeugen hat... dann so wegschicken.... und dann abwarten ! |
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der a-bogen is schon da. aber kein bild vom ihm. nur die anschuldigung |
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Wie wollen die ohne Bild nachweisen, das dein Pa gefahren ist? Die sind in der Beweispflicht! |
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Ich würde die ganze Scheisse zu meiner Entlastung zurückschicken, da die Anschuldigung ohne Foto nicht nachvollziehbar ist. |
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Dann schicken die das Foto nach oder die Grün/Weißen kommen direkt zu euch an die Tür. So wars bei mir damals... |
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Na und? So würde ich mich da überhaupt nicht weiter mit beschäftigen... ausserdem hat man so ganz ordenltiche Chancen die 3-Monatsfrist rumzukriegen. |
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sollen se doch. ohne bild läuft da gar nichts! nichts! |
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Ganz genau. Erst mal anzweifeln und das Bild anfordern. Bei nem Freund von mir haben sie das Foto dann nachgeschickt. Das war aber so unscharf. Der wollte dann noch das Original sehen. |
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Zitat: Ich habe schon mehrfach Fälle erlebt, bei dem vor Gericht gegen eine Geschwindigkeitsmessung geklagt wurde, weil der Beschuldigte seinen Tempomat beispielsweise um 20 Km/h schneller als erlaubt war eingestellt hat. Geklagt wurde gegen die Messung, bei der der Beschuldigte mit mehr als der eingestellten Geschwindigkeit geblitzt worden ist.achja mien dad benuttz immer nen tempomat(is im audi drin) den hat er immer auffe passende geschwindigkeit eingestellt. kann man das dazu begründen?(sind ja 2 zeugen da das er eingeschaltet war) In allen Fällen war das Strafmaß am Ende deutlich höher als das ursprüngliche, gegen das geklagt wurde. Begründung: VORSATZ. |
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Also, |
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Ich wollt´s nur noch mal verdeutlichen: Das Falscheste, das ihr tun könnt ist zuzugeben, dass der Tempomat auf 120 Km/h eingestellt war. |
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Hm.. interessante Sache, allerdings gibts hierfür eine einfache Lösung. |
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Erst mal Anwalt ! Nicht den um die Ecke , sondern Fachanwalt für Verkehrsrecht ! Dann mit dem beraten ob es möglich ist die Verfolgungsverjährungsfrist von 3 Monaten zu überziehen ! Vorher GAR NICHTS selber ausfüllen oder abschicken ! Das mit dem Vorsatz beim Tempomat , wie Walpurgis es schreibt , ist unbedingt richtig ! Etliche meiner LKW-Fahrerkollegen sind damit schon reingefallen ! Im übrigen sollte man sich folgendes überlegen : Sich gar keinen Stress machen , wenn man 0 Punkte in Flensburg hat bzw. keine Eintragung wegen Geschwindigkeitsübertretungen und man nachweisen kann , daß man den Führerschein beruflich braucht ! Dann gibt es Punkte , man bezahlt doppelt und hat seine Ruhe , denn der Anwalt nimmt auch Geld und trotz Rechtschutzversicherung kann man noch 1-2 Tage Urlaub opfern bei ungewissen Ausgang + dem ganzen Ärger . Ich sollte vor 3 Jahren für 41km/h zuviel 200 DM+30DM Schreibgebühr zahlen + 4 Wochen Lappen weg , habe einen befreundeten Anwalt angerufen , der mir dann zum bezahlen geraten hat , waren dann ein Anruf beim Straßenverkehrsamt , Bescheinigung vom Arbeitgeber und 430 DM ! Ärgerlich , aber besser als wochenlanger Seelenterror ! |
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Zitat: Leider klappt das nicht in jedem Bundesland!!!
Zitat von Kutscher-Uli Im übrigen sollte man sich folgendes überlegen : Sich gar keinen Stress machen , wenn man 0 Punkte in Flensburg hat bzw. keine Eintragung wegen Geschwindigkeitsübertretungen und man nachweisen kann , daß man den Führerschein beruflich braucht ! Dann gibt es Punkte , man bezahlt doppelt und hat seine Ruhe |
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