Kann man das Fahrverbot aussetzen?


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  • | 31.08.2004 12:23

Moin Leute!

Mein Kollege hat da ein „kleines“ Problem.
Er war auf dem Weg zu einem Treffen bei seinem Bekannten.
Da er sich aber dort nicht so auskannte verfuhr er sich auch noch und war damit auch noch spät dran. Damit es jedoch nicht noch später wird, gab er halt etwas mehr Stoff.

Naja, wie das dann eben so ist, kam auch gleich das Vögelchen.

Erlaubt waren auf der Landstraße (also außerhalb geschlossener Ortschaften) 70 km/h, jedoch hatte er 120 km/h drauf – zumindest hofft er das es noch 120 km/h waren.
Ich weiß, sind selbst gemachte Leiden.

Welche Strafe der Bußgeldkatalog hierfür vorsieht konnte ich bereits in einem anderen Thread nachlesen.

41 km/h – 50 km/h zu schnell: 100 € Geldbuße | 1 Monat Fahrverbot | 3 Punkte
51 km/h – 60 km/h zu schnell: 150 € Geldbuße | 1 Monat Fahrverbot | 4 Punkte

Die Geldbuße und die Punkte sind in seinem Fall nun nicht das Problem. Was viel schlimmer ist, ist das Fahrverbot, da er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist!

Aufgefallen war er im Straßenverkehr sonst noch nie, also er hat noch 0 Punkte in der „Raser“-Kartei.

Nun meine Fragen an die Verkehrsrechtspezis:

1) Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot auszusetzen, indem man eine erheblich höhere Geldbuße bezahlt oder gibts vielleicht noch eine andere/bessere Lösung?

2) Würdet ihr die Sache lieber einem Verkehrsrechtsanwalt übergeben?

3) Und wenn das rote Blitzlicht der Radarfalle kommt, heißt es immer automatisch das sich auch ein Film im Blitzerkasten befand oder könnte man evtl. noch glück gehabt haben, dass kein Briefchen kommt?

Vielen Dank von mir und meinem Kollegen für eure hilfe! :)


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  • | 31.08.2004 12:32

also ich würde ihm empfehlen zu warten bis der brief kommt und dann gucken was raus kommt, musst ja noch tachoabweichung berrücksichtigen und die toleranz, so kann er schnell unter die 41km/h zu schnell fallen.

und wenn der brief kommt und er ist über 41 km/h kann er immer noch zum anwalt in verkehrsrecht gehen.
wenn es ne mobile kontrolle war gibt es ein paar chancen da rauszukommen, bspw. beweispflicht der korrekten justierung der radarkamera, wenn es die polizei war die geblitzt hatte überprüfen ob es einen grund für das blitzen gab, etc...

war es ein fester blitzer dann kann es gut sein dass der film leer war.
also abwarten und cool bleiben. bin letztens mit über 30km/h innerorts geblitzt worden und es ist immernoch nichts nach fast 3 monaten gekommen!


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  • | 31.08.2004 13:38

Ich habe das doppelte bezahlt und durfte den Schein behalten , soll aber nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt werden ! Ging eigentlich völlig problemlos und relativ unbürokratisch , ein Anruf beim zuständigem Strassenverkehrsamt , Bescheinigung vom Arbeitgeber und alles war klar . Voraussetzung ist das du völlig sauber bist !


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  • | 31.08.2004 14:16

Aaaaaaaaalso:
Zu 1) Normalerweise nicht, da gerade dieses Fahrverbot ja dir zeigen soll das du Mist gebaut hast, auch wenn daran der Job hängt. Lediglich wenn von deinem Arbeitgeber ein Schreiben vorhanden ist, auf dem draufsteht das du ohne Führerschein für diese Dauer nicht haltbar bist für die Firma. Also eine Kündigungsanmahnung MUSS vorliegen. Dann hast du bei diesem Tempoverstoss eventuell noch ne Chance das es in eine SEHR viel höhrere Geldbusse umgewandelt wird. Jedenfalls am besten Anwalt nehmen, da es sehr kompliziert ist.
Achso, den Führerschein für die Arbeit bedeutet, dass du beruflich auf ihn angewiesen bist, zb als Spediteur, Bote etc. Irrelevant ist wie du auf die Arbeit kommst! Da werden bis zu 3h Anfahrtsweg als vertretbar angesehen (Bus,Fuss...). Gerichtsurteil liegt vor.


Zu 2)Eindeutig JA. Nur dieser kann dir genau sagen ob du überhaupt eine Chance hast deinen Wunsch durchzusetzen.

Zu 3) Muss nicht sein. Der Film kann auch kaputt gewesen sein, die Linse mit Spray übersprüht...ne Scherz beiseite, darauf würd ich net hoffen. Festinstallierte haben meist den Film drin und sind "auf Empfang" :rolleyes:

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