Bodenfreiheit


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  • | 03.10.2004 23:04

hallo!

Habe mal eine Frage an euch und zwar folgende;

Wieviel Bodenfreiheit muss nach einer Tieferlegung noch gegeben sein damit der TÜV es abnimmt? Hat jemand von euch auch Vorschläge Feder/Reifen - Kombi Vorschläge?

Würd mich über reichlich Antwort freuen


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  • | 03.10.2004 23:07

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  • | 03.10.2004 23:10

So viel ich weiß sind es 7 cm es gibt aber einen § in dem steht das Gummi teile auf dem boden schleifen dürfen zb lippen bei ner gfk schürze ist das was anderes die darf wie gesagt nicht schleifen ! da müssen die 7 cm eingehalten werden !

der § soll angeblich nicht in der stvo stehen sondern soll vom straßen bau amt kommen !

aber warte besser auf den post von unserem fachmann !
angaben ohne gewähr!


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  • | 03.10.2004 23:22

Ich würde dies hier mal genau lesen hier


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    Motorabwürger


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  • | 05.10.2004 07:54

Na Super!

Das is wieder so ein Thema wo jeder mal was von gehört hat, aber keiner wirklich den Plan von hat. Und dann kommt das böse erwachen bei einer Verkehrskontrolle. Naja trotzdem danke für eure Bemühungen.

MFG Speedy Corsalis


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  • | 05.10.2004 08:04

@ Speedy

Es ist leider so schwer zu sagen bzw. kommen immer so viele verschiedene Meinungen dazu, weil es größtenteils Ermessenssache ist bei einer Kontrolle. Der eine spricht von 8cm, der andere von 7cm...bei dem anderen ist der Holzklotz, der unter den Wagen gestellt wird, vielleicht sogar 10cm hoch...wer weiß.


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  • | 05.10.2004 08:05

Nein, die Frage wurde nur schon so oft ausführlich beantwortet, dass niemand Lust hat, alles nochmal durchzukauen.


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  • | 25.10.2004 03:11

Also jetzt habe ich alles gelesen .Bin aber auf den entschluß gekommen,
das sich niemand einig ist.Nicht mal das Gesetz !!!
Also auf gut Glück zum TÜV / DEKRA

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