Gebrauchtwagengarantie bei Auto-Händler
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Hallo Leute, |
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Soweit ich das von meinem Kumpel weiß, der übrigens auch Metzgermeister ist, zählt dass dann wie Autohändler zu Privatmann. Dass dieser Privatmann das Auto für sein Gewerbe benutzt ist dabei nicht von Bedeutung. |
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Tja mann sollte eigentlich denken, dass Gewerbetreibende, die nichts mit KFZ-Handel zu tun haben, auch eine Garantie bekommen. |
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Also Kaufvertrag steht: |
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Würde ich mal sagen. Sonst hättest du ja auch keine Garantie drauf wenn du deiner Frau ein Auto für privat kaufst. |
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Ja das ist eine gute Idee, das werd ich mal machen. |
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Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma! |
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es muß auf jeden fall im Vertrag stehen ob es eine Gewährleistung gibt oder nicht, es kann allerdings sein das sie auf ein Jahr verkürzt wurde was in schriftliche Form bei Gebrauchtwagen zulässig ist! |
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Zitat: Richtig, und genau das sieht der Händler anscheinend nicht ein.Zitat von Catalunya Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma!Naja ich seh schon, dass wird wieder ein Rechtsstreit |
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Also z.b. bei mobile steht ja nicht verkäuf nur an autohändler sonder immer EXPORT oder GEWERBETREIBENE !!! aber 2 jahre garantie gibts doch eh nicht ... ich glaub das ist max ein jahr und im zweiten ist es nur eine gewährleistung ..... |
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