Tuning Statistiken
Heute wurden angelegt:
Beliebte Tuning Themen
pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung
Gebrauchtwagengarantie bei Auto-Händler
11.01.2005 08:44
|
Tuning Beitrag 1 |
|
Radkappenfetischist ![]() 711 Beiträge 26.04.2003 registriert Kennzeichen: PAF |
Hallo Leute, vielleicht kann mir wer helfen. Wie sieht das mit der Gewährleistung bzw. Gebrauchtwagengarantie bei Händler aus? Ich weiß folgendes: 1. Wenn ein Auto-Händler einen Auto-Händler ein Auto verkauft muß er KEINE Garantie übernehmen 2. Wenn ein Auto-Händler einen Privat-Mann ein Auto verkauft muß er ZWEI JAHRE Garantie übernehmen ABER JETZT KOMMT MEINE FRAGE: Wie ist es wenn ein Auto-Händler einem Gewerbetreibenden, der aber nicht im KFZ-Handel tätig ist (sagen wir mal Metzger oder Bäcker), ein Auto verkauft. Das ist ja ein Kauf gewerblich zu gewerblich. Stimmt das wirklich das (blöde Ausgedruckt) ein Metzger-Meister ein Gebraucht-Auto kauft, keine Gewährleistung bekommt? Wer kann dazu was sagen?
|
11.01.2005 08:47
|
Tuning Beitrag 2 |
|
pagenGrillmeister ![]() 905 Beiträge 07.12.2004 registriert Kennzeichen: R |
Soweit ich das von meinem Kumpel weiß, der übrigens auch Metzgermeister ist, zählt dass dann wie Autohändler zu Privatmann. Dass dieser Privatmann das Auto für sein Gewerbe benutzt ist dabei nicht von Bedeutung. Also sind Metzgermeister doch nicht asgegrenzt. Sind ja auch nur Menschen. ![]() --------- Laute Rohre für Sicherheit - Sie hören mich kommen |
11.01.2005 08:52
|
Tuning Beitrag 3 |
|
Radkappenfetischist ![]() 711 Beiträge 26.04.2003 registriert Kennzeichen: PAF |
Tja mann sollte eigentlich denken, dass Gewerbetreibende, die nichts mit KFZ-Handel zu tun haben, auch eine Garantie bekommen. Aber einige Werkstätten sehen das anscheinend anders ![]() Wenn diese Werkstatt wirklich damit durchkommt, frage ich mich was Deutschland für Gummi-Paragraphen hat
|
11.01.2005 09:58
|
Tuning Beitrag 4 |
|
Catalunya Gast |
Es kommt drauf an was im Kaufvertrag steht. Wenn seine Firma als VK steht, dann Händler zu Privatmann, wenn er aber als Privatmann im KV steht, dann Privat zu Privat! |
11.01.2005 10:10
|
Tuning Beitrag 5 |
|
Radkappenfetischist ![]() 711 Beiträge 26.04.2003 registriert Kennzeichen: PAF |
Also Kaufvertrag steht: Verkäufer: Händler und seine Firma Käufer: Privat Anschrift, aber bei Beruf: selbständig Aber der Beruf hat doch nichts bei der Gewehrleistung zum sagen, oder? |
11.01.2005 10:15
|
Tuning Beitrag 6 |
|
pagenGrillmeister ![]() 905 Beiträge 07.12.2004 registriert Kennzeichen: R |
Würde ich mal sagen. Sonst hättest du ja auch keine Garantie drauf wenn du deiner Frau ein Auto für privat kaufst. Also im ganzen: Wenn du kein Autohändler bist oder in dem Gewerbe tätig, kaufst du als Privatmann, also kriegst du Garantie. Wenn das der Verkäufer nicht einsieht, würde ich mal zum ADAC gehen, die wissen das sicher und unanfechtbar. ---------- Laute Rohre für Sicherheit - Sie hören mich kommen |
11.01.2005 10:16
|
Tuning Beitrag 7 |
|
Radkappenfetischist ![]() 711 Beiträge 26.04.2003 registriert Kennzeichen: PAF |
Ja das ist eine gute Idee, das werd ich mal machen. |
11.01.2005 10:29
|
Tuning Beitrag 8 |
|
Catalunya Gast |
Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma! |
11.01.2005 10:33
|
Tuning Beitrag 9 |
|
Mofafahrer ![]() 82 Beiträge 27.04.2004 registriert Kennzeichen: ST- |
es muß auf jeden fall im Vertrag stehen ob es eine Gewährleistung gibt oder nicht, es kann allerdings sein das sie auf ein Jahr verkürzt wurde was in schriftliche Form bei Gebrauchtwagen zulässig ist! |
11.01.2005 11:01
|
Tuning Beitrag 10 |
|
Radkappenfetischist ![]() 711 Beiträge 26.04.2003 registriert Kennzeichen: PAF |
Zitat: Richtig, und genau das sieht der Händler anscheinend nicht ein.Zitat von Catalunya Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma!Naja ich seh schon, dass wird wieder ein Rechtsstreit
|
11.01.2005 12:38
|
Tuning Beitrag 11 |
|
Fast+Furious Statist ![]() 1406 Beiträge 07.03.2004 registriert Kennzeichen: OS |
Also z.b. bei mobile steht ja nicht verkäuf nur an autohändler sonder immer EXPORT oder GEWERBETREIBENE !!! aber 2 jahre garantie gibts doch eh nicht ... ich glaub das ist max ein jahr und im zweiten ist es nur eine gewährleistung ..... |





