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rückgaberecht?

25.01.2005 18:07 Tuning Beitrag 1
Leitwolf

Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
habe ja das problem mit meinen felgen. bei ebay ist es ja so daß man ein gewisses rückgaberecht bei händlern hat, also ware zurück und geld wieder her. ich habe die felgen aber hier beim normalen händler gekauft, gibts da auch so eine gesetzliche bestimmung?
25.01.2005 18:11 Tuning Beitrag 2
King


Bergaufbremser


2388 Beiträge
04.12.2003 registriert
Kennzeichen: OS
mußt schon ne guten grund haben warum du die zurückgeben willst..
25.01.2005 18:12 Tuning Beitrag 3
sssack


Erfinder des Rades


2110 Beiträge
23.12.2004 registriert
Kennzeichen: VEC
ja auch die müssen garanie auf felgen geben.ist aber immer so eine sache . wenn z.b. klarlack bablättert sagen die gerne das mann den falschen felgenreiniger benutzt hat
25.01.2005 18:14 Tuning Beitrag 4
Sicos


Zufahrtdichtparker


1107 Beiträge
03.05.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Viele gewähren ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aus Kulanz.
Die Ware muss sich aber natürlich in einem einwandfreien Zustand befinden (weiß ja nicht, was mit deinen Felgen ist)

:hut: Sicos
25.01.2005 18:23 Tuning Beitrag 5
Catalunya
Gast
Naja, ich überlege mir schon vorher was ich will...könnte es verstehen wenn der Händler dankend ablehnt, soweit ich weiss muss er die nicht zurücknehmen, ohne das Mängel vorhanden sind!
25.01.2005 18:23 Tuning Beitrag 6
UIIII


Benzinpreisignorierer


162 Beiträge
12.06.2004 registriert
Kennzeichen: PB
Jedes Geschäft, welches Sachen übers Internet verkauft, muss ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. (Fernabgesetz) Die Firmen, die ihre Sachen im Laden, also lokal verkaufen, sind daran nicht gebunden. Viele räumen das Recht aus Kulanzgründen trotzdem ein, aber verpflichtet sind sie nicht!

Gruß, Dima
25.01.2005 18:31 Tuning Beitrag 7
G3Atlantis

Pagen-Fan


296 Beiträge
21.01.2004 registriert
Kennzeichen: x
hat man nicht 2 jahre gesetzl. gewhrleistung?
25.01.2005 18:32 Tuning Beitrag 8
ChrisCross


Führerscheinfälscher


4444 Beiträge
30.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Ein gewisses gesetzliches Rückgaberecht hast du nicht, wenn die Felgen in einwandfreiem Zustand sind. Liegen aber Mängel vor, so gibt es ein gewisses Rücknahmerecht...in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss dir der Händler beweisen, dass die Teile bei Kauf in einwandfreiem Zustand waren. Aber nach diesen ersten 6 Monaten bist du in der Beweispflicht gegenüber dem Verkäufer. Und dann versuch es ihm mal zu beweisen, dass die Teile bei Kauf nicht in Ordnung waren. ;)
Diese gesetzliche Gewährleistung hält 2 Jahre ab Kauf an...bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.
25.01.2005 18:34 Tuning Beitrag 9
Catalunya
Gast
Zitat:
Zitat von G3Atlantis
hat man nicht 2 jahre gesetzl. gewhrleistung?
Ja und? Das heisst nicht das ich die innerhalb von 2 Jahren zurückgeben kann:D
25.01.2005 18:43 Tuning Beitrag 10
mumpizman

Abgasjunkie


247 Beiträge
21.04.2004 registriert
Kennzeichen: os
Ich dachte das 14tägige Rückgaberecht wäre gesetzl. geregelt

ansonste siehts wie folgt aus:
In dieser Zeit darfst du den gekauften Gegenstand OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückgeben und dubekommst dein Geld zurück
(Rücktritt vom Kaufvertrag)
Ansonsten werden gesetzlich 24 monate gewährleistung vorgegeben; Gewährleistung bedeutet, dass die Ware frei von Sachmängeln übergeben werden muss und der Hersteller dafür aufkommt, wenn die Sache einen Schaden aufweist.
In dieser Zeit kann der Hersteller entscheiden ob er dir Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder neue Ware gewährt...
Sind zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen, dann darfst du entscheiden was du möchtest
25.01.2005 19:00 Tuning Beitrag 11
UIIII


Benzinpreisignorierer


162 Beiträge
12.06.2004 registriert
Kennzeichen: PB
Zitat:
Ich dachte das 14tägige Rückgaberecht wäre gesetzl. geregelt

ansonste siehts wie folgt aus:

In dieser Zeit darfst du den gekauften Gegenstand OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückgeben und dubekommst dein Geld zurück
(Rücktritt vom Kaufvertrag)
Ansonsten werden gesetzlich 24 monate gewährleistung vorgegeben; Gewährleistung bedeutet, dass die Ware frei von Sachmängeln übergeben werden muss und der Hersteller dafür aufkommt, wenn die Sache einen Schaden aufweist.
In dieser Zeit kann der Hersteller entscheiden ob er dir Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder neue Ware gewährt...
Sind zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen, dann darfst du entscheiden was du möchtest
Ja, aber nur wenn du die Sachen über Kataloge, Internet oder ähnlich kaufst (FERNabgesetz!) Wenn du die Sachen aber lokal kaufst, gilt dieses GEsetz und damit die 14 Tage Frist nicht mehr. Wie gesagt, manche (meistens grosse) Geschäfte machen es trotzdem, sie sind dazu aber nicht gezwungen!!
27.01.2005 08:54 Tuning Beitrag 12
Golf4Green
Gast
es gibt für einen "normalen" Händler keine gesetzliche bestimmung, oder wie viele kunden bei uns auch immer sagen es gibt ein gesetzliches rückgaberecht :rolleyes:

alles nur schwachsinn, das 14 tägige Rückgaberecht kommt nur aus Kulanzgründen des Händlers, und aus keinem Gesetz.
27.01.2005 09:04 Tuning Beitrag 13
KingofBohmte

pagenGrillmeister


910 Beiträge
27.08.2004 registriert
Kennzeichen: OS
Genau.

Beim Kauf bei einem lokalen Händler muss dieser die Ware nicht zurücknehmen. Wenn er dies dennoch tut, ist es oft der Fall, dass du nur einen Gutschein o.ä. bekommst und nicht Bargeld.
Ansonsten schließe ich mich UIIII an. Ein generelles 14 tägiges Rückgaberecht gibt es, aber nur beim Fernabsatz, also bei Bestellungen per Telefon, Fax, Internet, Katalog und dergleichen.

Was Gewährleistung betrifft hat Stralfi schon alles gesagt. Viele meinen, dass sie selbst noch nach einem Jahr zum Hänlder gehen können und Dieser die Ware dann zurücknehmen und nachbessern muss. Diese Vielen vergessen dann aber auch, dass sich nach sechs Monaten die Beweispflicht umkehrt.
Eine Ausnahme ist es, wenn der Händler oder der Hersteller explizit Garantie gewähren. Dann muss der Händler die defekte Ware zurücknehmen und nachbessern.


Fazit: Nichtgefallen ist kein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten, außer der Händler räumt dies ein oder ist gesetzlich dazu verpflichtet.