Blinker einbauen: Hauptsache E-Prüfzeichen?
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Moin allerseits..... |
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Hi! |
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Ja, das geht. Man muss nur darauf achten, dass der Austauschblinker auch ein "nach vorne gerichteter Fahrtrichtunsanzeiger", also kein Seitenblinker o.ä. ist. Die Antwort bezieht sich jetzt nur auf die Leuchten selber, nicht auf den Umbau der Frontpartie, ordentliche Befestigung und Einhaltung der Anbaumaße freilich vorausgesetzt. In diesem Fall muss man auch nicht zur Änderungsabnahme. |
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Krass, hätt ich nicht gedacht... |
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Naja, das wundert mich schon! Auf der einen Seite musste jeden Scheiss eintragen lassen oder es ist komplett verboten (z.B. LED-Kennzeichenbeleuchtung oder andere Kleinigkeiten die prinzipiell keine Sau stören) und auf der anderen Seite darfst du Blinker von einem anderen Auto dranklatschen und brauchst es nicht mal vorführen... |
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Danke Walpurgis!!! Wieder schlauer durch dich!!! |
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Ich denke, dass Walpurgis die Position der Blinker meint. Es gilt einen bestimmten Abstand zum Boden und zur Aussenkante des Fahrzeugs einzuhalten. |
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Richtig. Die Maße kannst du z.B. in der >LTE-Broschüre< nachlesen. |
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das hätte ich auch nicht gedacht das es so einfach zu realisieren ist |
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Na dann mal vielen Dank!!! |
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