Gruppe A + K&N Sportluftfilter ... erlaubt? - Seite 2

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  • | 11.03.2005 08:20

tja, ich fahr zum tüv bei uns im ort, der trägt eh alles ein und die sind sau korrekt!!!!:applaus:


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  • | 11.03.2005 09:14

Also bei uns soll es so sein wie oben beschrieben:

Offener Luftfilter und Sportauspuffanlage (Egal ob Gruppe A oder nicht)
gibt es KEINEN Eintrag.

Ich hab darüber auch einen Artikel gelesen, muß mal schauen ob
ich Ihn noch finde.
Weiß natürlich nicht ob sich die TÜV Prüfer auch wirklich dran halten.
Das kann ich euch spätestens im Sommer sagen, weil mein Kumpel
einen Versuch startet um das ganze eingetragen zu bekommen:D


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    Schiermeier Camper


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  • | 11.03.2005 09:26

ich habe nur gesagt bekommen dass das auto nicht zu laut sein darf...................


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  • | 19.03.2005 10:19

Ganz genau so habe ich das auch erlebt. War die Woche beim Tüv und wollte meinen offenen Luftfilter eintragen lassen. als der Prüfer meinen Sportauspuff sah schaute er gar nicht erst ins Gutachten. Denn er sagte sie haben ein Rundschreiben bekommen in dem steht das offener Luftfilter in Kombination mit Sportauspuff (egal ob Gruppe A oder nicht) nicht mehr ohne Geräuschmessung eingetragen wird! Da sich durch Schallüberlagerungen die Lautstärke über den eingetragenen Wert begeben kann.

Am nächsten Tag war ich dann bei der DEKRA. Den hat das ganze eigentlich wenig interressiert ob jetzt da noch ein Sportauspuff dran ist oder sonst was. Hat nur geschaut ob der ordentlich befestigt ist uns so und dann hatte sich der Fall!

_Ciao


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  • | 20.03.2005 01:38

Also ich hab meine Gruppe A Anlage und offenen Luftfilter ohne Probleme an meinem CQP eingetragen bekommen.


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  • | 21.03.2005 08:27

Lasst doch erst den Luftfilter eintragen und dann haut euch einen Auspuff mit ABE drauf:D;)


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  • | 26.03.2005 09:37

Zitat:
Lasst doch erst den Luftfilter eintragen und dann haut euch einen Auspuff mit ABE drauf
Genau, dann kann dem TÜV-Prüfer niemand an den Kareen fahren. Dein Auto bleibt dadurch natürlich unvorschriftsmäßig - mit allen Konsequenzen.

Skowi


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  • | 26.03.2005 11:36

Man bekommt beides eingetragen ich habe noch vor drei tagen K&N Sportluftfilter und Auspuffanlage eingetragen und das ging so ! Selbst die Polizei hat mich damit weiter fahren lassen

also mein tüv prüfer sagte auch das das zusammen nicht mehr eintragbar wäre, entweder das eine oder das andere.. habe beides letztes jahr schon eingetragen und habe damit hoffentlich auch keine probleme mehr!! muss wohl wieder ne neue regelung sein.. des ist ja auch sonst zu laut:D:D

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  • | 26.03.2005 12:24

Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
Ich hab imo auch einen K&N offenen drinne, zwar noch net eingetragen, da teilegutachten ist.

aber ich wollte mir nächsten monat ne gruppe a anlage kaufen ...

und jetzt hör ich hier zum 1. mal, dass ich beides net zusammen eingetragen bekomme? :oah:

Das stinkt doch zum Himmel

gibts dort keine möglichkeit ausser schwarz tüv??

aber man kann doch wohl mit dem auto hin fahren, den sporti eintragen lassen und dann die A Anlage drunterbauen oder nicht?

oder brauch ich dann wieder ein gutachten?


MfG
Kleiner Tipp: Lies Dir das TG mal genau durch. Dann wirst Du feststellen, dass eine Anbauabnahme unverzüglich nach Einbau des Filters zu erfolgen hat.
Tja, wenn nicht - BE erloschen
50 Euro+Verw.-geb.+3 Punkte
Und das alles nur für so einen dämlichen Lesefehler....

  • McClane
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  • | 26.03.2005 12:26

Zitat:
Zitat von Nightwish
Also noch mal ganz in Ruhe:

Die Polizeibeamten können sich nicht einfach über eine ABE oder EG-Typgenehmigung hinwegsetzen - das persönliche Empfinden des einzelnen Beamten spielt keine Rolle und macht eine Maßnahme nicht rechtmäßig.

Sollte sich jedoch der begründete Verdacht ergeben, dass sich das Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs verschlechtert hat, so kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen sein - unabhängig davon, ob eine Eintragung vorliegt oder nicht. In dem Fall wären weitergehende Maßnahmen möglich.

Wenn eine Abgasanlage durch eine ABE legetimiert wird, der Verwendungsbereich der ABE eingehalten wurde und sich keine Anhaltspunkte für weiter Veränderungen ergeben, ist das seitens der Polizei erstmal zu akzeptieren, bis weitere Verdachtsmomente hinzutreten.

Es kann z.B. sein, dass die an sich zulässige Abgasanlage in Verbindung mit dem Luftfilter nicht zulässig ist. Jedes für sich schon, zusammen nicht. Oder eine vor Ort durchgeführte Geräuschmessung ergibt nach Anzug von Toleranzen einen nicht mehr zulässigen Wert. Auch das wäre sicher ein Grund für weitere Maßnahmen.

Abschrauben und Mitnehmen darf die Polizei Kennzeichen übrigens nicht so einfach.

Stillegungen vor Ort - ich weiß, dass das gemacht wird - halte ich sowieso für ein ganz problematisches Thema. Aber dazu jedem seine Meinung. Sicher ist, dass man das nicht pauschalisieren darf. Da kann es große Unterschiede in der Handhabung geben.


PS:
Zitat:
Dort gibt es speziell auf Tuning für Autos und Motorräder ausgebildete Beamte und die sind Knallhart.
Diese Beamten legen sicher einen strengeren Maßstab an, aber auch die können ein Auge zudrücken ;)=)
Nightwisch, das stimmt nicht!
Anbauabnahmepflichtige Teile mit ABE müssen abgenommen werden!!!!!!!


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  • | 26.03.2005 12:40

hab zwei bekannt mit luftfilter und sportauspuff
nach geräuschmessung und nem korrekten prüfer war alles im schein


cya Tobi


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  • | 26.03.2005 12:43

Also, ich hab ne Bastuck-Anlage ab Kat drunter und auch n K&N Sportluftfilter drin und alles ohne Probleme eingetragen gekriegt. Die einzige Auflage war ne Dämmmatte unter der Motorhaube. Die ganze Sache hat bei ner polizeilichen Durchsicht auch schon mal bestanden.


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  • | 26.03.2005 21:01

Zitat:
McClane postete:
Nightwisch, das stimmt nicht!
Anbauabnahmepflichtige Teile mit ABE müssen abgenommen werden!!!!!!!
Habe ich etwas anderes behauptet?!
Ich schrieb:
Zitat:
Wenn eine Abgasanlage durch eine ABE legetimiert wird, der Verwendungsbereich der ABE eingehalten wurde und sich keine Anhaltspunkte für weiter Veränderungen ergeben, ist das seitens der Polizei erstmal zu akzeptieren, bis weitere Verdachtsmomente hinzutreten.
Möglicher Weise stößt du dich am Begriff "Verwendungsbereich"?! Gemeint war natürlich auch, dass ebenso Auflagen eingehalten werden müssen - z.B. eben auch, dass eventuelle Anbauabnahmen durchgeführt werden müssen.

Das widerum steht aber deutlich in meinem zweiten Post.

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