Führerscheintourismus adé!

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 26.03.2005 15:41

Endlich normale Gerichtsentscheidungen:
Wer hier in good old Germany den Lappen abgeben muß, kann es vergessen, sich im gefreundeten Ausland einen neuen Lappen zu organisieren.

Das Aktenzeichen lautet 3 L 253/05.

So war es ja früher auch. Und zu Recht.

Hier das Urteil.

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