Frage zu ABE, EG-Erlaubnis usw.


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    Rollerfahrer


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  • | 07.04.2005 17:36

Also das ich ein Teilegutachten eintragen lassen muss war mir klar.

Aber das ich eine ABE eintragen lassen muss ist mir neu.

Das meinte aber jetzt ein Prüfer zu meiner ABE von meinem
Einarmwischer.
Bei Bonrath sagte man mir aber das ich den Wischer mit der ABE
nicht eintragen lassen muss, das steht auch die ganze Zeit in der
ABE, das halt nach §§ 22 in Verbindung mit §§ 20 der Wischer
nicht eingetragen werden muss.

Aber zum Schluß folgt ein Satz der lautet:

Bei den oben genannten Fahrzeugtyxpen OHNE ABE ist eine Prüfung des
Einbaus der Fahrzeugteile undf die Überprüfung der Auflagen durch einen Amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Deswegen wohl soll ich das eintragen lassen, aber da steht doch Ohne
ABE ! Und die ABE habe ich doch !
Deswegen bin ich verwirrt, vielleicht kann mir ja jemand weterhelfen !?

Vielen Dank schonmal

  • ZXR6-Ninja
    Gast
  • ZXR6-Ninja
    Gast
  • | 07.04.2005 17:38

hatte beim vectra auch ein drin auch mit abe genau so wie du sagst mußte auch nicht eingetragen werden , wegen abe eben, habe ich aber trozdem gemacht ***g das ich auf meine zwei seiten fahrzeugschein komme.


  • Nickpage von Nighthawk77 anzeigen Nighthawk77



    Rollerfahrer


    132 Beiträge
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  • | 07.04.2005 17:57

So kenne ich das ja auch, das man halt mit ABE nicht zum
Eintragen muss, was ja auch die Kosten "Senkt" ! :D

Aber wie gesagt, bin total verwirrt nun.


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 07.04.2005 18:03

ABEs gibt´s sowohl mit als auch ohne Abnahmepflicht. Das geht aber eindeutig aus der ABE hervor. Lies nochmal in Ruhe durch oder poste den genauen Wortlaut des entsprechenden Abschnitts.


  • Nickpage von Nighthawk77 anzeigen Nighthawk77



    Rollerfahrer


    132 Beiträge
    Kennzeichen: DU
  • | 07.04.2005 18:08

Werde es nochmal ganz genau lesen und ggf. den Wortlaut
nochmal hier wiedergeben.
Danke schonmal soweit

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