§40 StVZO - Scheiben
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Lässt sich klar sagen wo ein kleiner Windfang aufhört |
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Ich dachte dabei an einen Windschild für Motorräder, |
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Zitat: Stimmt. Und zwar:evtl steht auch was in den Anhängen zur StVZO Zitat: § 30 ist derjenige, der allgemein von Fahrzeugen verlangt, dass sie so gebaut sein müssen, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Für einen selbstgebauten Windschild, der nicht kleiner ist, als der in deinem ersten Bild, solltest du aber eine Abnahme machen lassen.
Der aus durchsichtigem Kunststoff bestehende Wetterschutz für den FzFührer, wie er vorwiegend bei Krad verwendet wird, gilt nicht als Windschutzscheibe und fällt nicht unter § 40. Die Anforderungen an ihn ergeben sich aus § 30 StVZO. |
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meine frage: für was brauchst du das? |
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