Überführung eines abgemeldeten Autos
|
soweit ich weiss, nur die fahrt von der abmeldestelle bis nach hause ist erlaubt |
|
|
|
Hi ich meine das man dann nur auf dem kürzesten weg vom STVA zurück nach hause fahren darf. |
|
|
|
wo ich mein auto abgemeldet habe sagt die mir das ich am selben tag bis 24 uhr fahren darf! |
|
|
|
@ Mola: Gut, dann scheine ich ja auch das richtige gehört zu haben! |
|
|
|
Zitat: so kenne ich es auch den du hast für den tag ja noch versicherung ect. gezahlt...
Zitat von Mola wo ich mein auto abgemeldet habe sagt die mir das ich am selben tag bis 24 uhr fahren darf! |
|
|
|
§ 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. |
|
|
|
Der § 28 StVZO hat damit nichts zu tun. Etwas zu weit geblättert Zitat: Genau so ist es! Es sind nur Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung erlaubt. Zu wählen ist der kürzeste Weg.
esp262 postete: soweit ich weiss, nur die fahrt von der abmeldestelle bis nach hause ist erlaubt |
|
|
|
ja nur von stva ist erlaubt kurzer weg nach hause und nix anderes |
|
|
|
Zitat: Ja was richtig falsches haste da gehört. Hier mal kurz die richtige.Zitat von MissNoName84 @ Mola: Gut, dann scheine ich ja auch das richtige gehört zu haben!Fahrten die im zusammenhang mit dem zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen (Rückfahrten mit entgültig stillgeleten Fahrzeugen) oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteillt hat, (etwa falls eine Vorführung des Fahrzeuges verlangt wird) und zwar innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesen Zulassungsbezirks und eines angrenzendes Bezirks. sofern diese von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind. Insbesondere folgende Fahrten stehen im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren: Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde und Rückfahrten nach Entfernung des Siegels (hier auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen). Sowie Fahrten zur Durchführung einer Haupt und/oder Abgasuntersuchung bzw. andere Prüfungen die für die Zulassung des Fahrzeugs notwendig sind. Also bei Stillegungen ist der Versichrugsschutz immer gegeben. Vor Fahrten zur Zulassungsstelle und/oder zur Prüfstelle vorher Versicherungsbestäting bei Ihrer Versicherungen einholen. Rückfahrten sind ohne Unterbrechungen und auf dem kürzestem Wege zum entgültigen Standort auszuführen. wenn ihr eine Zulassungsstelle kennt wo ihr euer Fahrzeug noch bis 23:30h abmelden könnt und nur über eine halbe Stunde bis nach hause braucht könnt ihr auch noch am anderen Tag fahren. Ansonsten ist bis 24:00h Blödsinn. |
|
|