Wo gilt welches E-Prüfzeichen?


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  • | 25.04.2005 20:09

Hallo,
bin im allgemeinen durch eure Threats schon viel schlauer geworden!

Doch hab noch ne Frage: Wollte wissen ob alle E-Prüfzeichen egal welche Nummer auch in Deutschland gelten?
Hab mir z.B. nen Endtopf gekauft mit einem E9 Prüfzeichen; sprich Spanien.
Zählt das bei uns auch? Und braucht der TÜV-Prüfer das Gutachten dazu?
Das is ja nun auf Spanisch... könnte mir vorstellen dass der dann große Augen macht...

Wie trete ich dem Prüfer möglichst schlagfertig gegenüber?

Danke schonmal voraus!

Grüße Seeboo

P.S. Weiss dass ich das Teil garnicht eintragen müsste... will ich aber machen damit ich keinen Stress mit den B..... hab. Ausserdem ist die Nummer an einer Stelle die man im montierten zustand nicht einblicken kann.


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  • | 25.04.2005 20:29

genau das würde mich auch noch mal genauer interressieren nur bei den rückleuchten! ist ne E4 nummer drauf!


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  • | 25.04.2005 20:56

Das E im E-Zeichen steht bekanntlich für EUROPA,
womit die Frage eigendlich beantwortet sein
sollte.........


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  • | 25.04.2005 21:15

Das würde also bedeuten dass die Prüfrichtlinien in Europa einheitlich sind?

Hab nur die Befürchtung dass er mir den Topf nicht eintragen will nur weil er kein Bock hat Spanisch zu lernen...


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  • | 25.04.2005 21:16

Oder eben @Rotom ... das Gutachten aus den Niederlanden ist... (richtig?)


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  • | 25.04.2005 21:33

ja war leider kein gutachten dabei das kann ich mir aber besorgen! ist nur die frage ob man das mithaben muss!


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  • | 25.04.2005 22:52

eigentlich wie oben gesagt heisst E europähische Norm ! von daher kann dir keiner was !

würde man versuchen ein gutschen auf deutsch zu bekommen ! einfach mal die nummmer bei google eingeben da findest meist was !

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  • | 26.04.2005 18:17

Also ich hab heute mal genau nachgefragt...

Auf welche Sprache... ist EGAL ! ! !

Die Nummer muss drauf sein. Und du brauchst die Teile nicht eintragen...
Und das Gutachten brauchst du auch nur wenn du das Teil dennoch eintragen lassen willst und dann muss auch dein Fahrzeug darin aufgeführt sein. Ansonsten kannste das Teil zuhause zur zier an die Wand hängen!
Brauchst es also nicht mitführen.

Ich allerdings werde meinen Endtopf eintragen lassen um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen. ( Nummer kann nicht erkannt werden oder der Polizist ist nicht der hellste... etc.)

Hoffe konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen...

Gruß Seeboo


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  • | 26.04.2005 23:57

Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es durchaus Teile mit E-Zeichen gibt, die im Bereich der StVZO nicht zulässig sind.

Es besteht zwar keine Mitführpflicht für die EG-Genehmigung, jedoch könnte ein finidger Wachtmeister an Hand der Nummer eine Überprüfung vornehmen.


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  • | 27.04.2005 01:44

Ja mal langsam, ich bin schon recht alt und etwas langsamer im
Kapieren...
wenn dich dann ein B... anhält, wie machst du dem dann klar,
das der Pott unter dem Heck , der ist den du hast eintragen lassen????
Der nette B.. von Nebenan kann ja die Nummer wie du sagst nicht sehen!!!
Zitiert der dich dann unter Umständen nicht trotzdem zur TÜV-Prüfstelle um das Ding zur Einsicht der Nummer abzumontieren????
Ich erinner mich da schwach an meine Tönungsfolie...., und wie stand in den Unterlagen drin,... die "E..-Nummer " MUSS sichtbar angebracht sein.

schlagt mich, wenn ich Quatsch erzähle!!

kivapemi


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  • | 27.04.2005 08:27

Also mit den e-Prüfzeichen wäre ich an eurer Stelle doch sehr vorsichtig. Lieber die 20 euro investieren und eintragen lassen.
Meine Sandtler H-Gurte haben auch e-Zeichen, ist aber trotzdem noch ein ABE dabei. Eins von Schrothgurten, da es ja eigentlich welche sind. Nur anderes Logo drauf.

--------
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  • | 27.04.2005 23:03

ich würde die teile mit e-nummer grundsätzlich beim tüv/dekra vorführen, da wie nightwish postete viele teile mit e-nummer bei uns nicht zugelassen sind.

siehe unterbodenbeleuchtung mit e-prüfzeichen.

insbesondere bei auspuffanlagen ist das empfehlenswert, da viele trotz e-nummer nicht den deutschen geräuschvorschriften entsprechen. und hinterher ist das geheule dann groß.


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  • | 02.05.2005 17:50

Ich muss Andi1 beipflichten...
Hab den Topf ja auch dem TÜV Mann gezeigt bevor ich ihn montiert habe. Allerding meinte er es gäbe keine Probleme mit der Eintragung.
Muss allerdings gestehen dass die Geräuschmessung noch bevor steht... Geb euch dann hier bescheid!

DOCH Achtung ist auch geboten bei der Art des Prüfzeichens... Es gibt auch Prüfzeichen für Lippenstift z.B. hier ist dann um das 'E' kein Kringel.
D.h. Nicht in allem auf dem E-Prüfzeichen drauf steht ist auch 'DAS' E -Prüfzeichen drin!

Mit besten Grüßen an die Community

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