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Hallo! |
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wenn ich das richtig gelesen habe wurde das verfahren bezüglich geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, weil der fahrer nicht ermittelt werden kann. somit rechtsgültig abgeschlossenes verfahren. |
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Na da hat das System ja mal voll zugeschlagen - Respekt. |
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ich hab noch mal kurz nachgeschaut. zwei abgeschlossene verwaltungsakte -einstellung des verfahrens und anordnung zum führen eines fahrtenbuches- und ein "angefressener" verwaltungsakt -übersendung des gebührenbescheides-. |
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also! |
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Jo da haste ja glück im unglück gehabt! |
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Na das war ja mal ein sehr toller Trick der Stadt. So finden die immer den Schuldigen. Kein Fahrzeugführer hätte bock ständig ins Fahrtenbuch einzutragen wohin, wieviel km und wie lange man unterwegs ist. |
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Man muss noch nichtmal Kilometer eintragen! |
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Der Stadt will nur Abzocken! Das ist echt unfair! |
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Die wissen echt wie die an ihr Geld kommen |
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Tja, das haste dich wohl verarschen lassen: |
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Ich würde auch geblitzt! 62kmh zu schnell, in 70zone. Musste für ein Monat Führerschein abgeben, und 150 Euron straffe zahlen (natürlich bezahlt). Heute ist Post von Amtsgericht gekommen und bechaupten, das ich die 150€ nicht bezahlt habe! Ich weiß nicht, ob die, das absichtlich machen, oder was? |
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auflage eines fahrtenbuches obliegt dem stva und ist von der eontscheidung eines richters unabhängig. ein richter kann jedoch dem stvo auferlegen die führung eines fahrtenbuches anzuordnen. in den seltesten fällen läuft das umgekehrt. |
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@ alle, die sich hier über die Fahrtenbuchauflage aufregen |
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kostet aber mitunter ganz schön kohle |
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