Wichtige Frage zum Blitzen!!! - Seite 1

Seiten: 212>

  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 27.04.2005 18:09

Hallo!

Vielleicht hat ja einer schonmal das erlebt was ich im Moment fürn Problem hab!

Also: Mein Auto wurde am 03.02.2005 mit 78 KM/h in der Stadt geblitzt! 2 Wochen später kam dann auch das Bild. Allerdings war das Bild so schlecht, das man lediglich das Kennzeichen erkennen konnte. Den Fahrer allerdings überhaupt nicht. Also hab ich dagegen Einspruch eingelegt, weil ich nich wusste wer das auf dem Bild is. Nach 3 Wochen bekam ich dann Post das das verfahren gegen mich eingestellt wird, weil nicht ermittelt werden kann, wer das Fahrzeug geführt hat. Strafe wären 75,60 Euro und 1 Punkt gewesen.

So, nun habe ich am 13.04.2005 einen Brief vom landkreis bekommen, das überlegt wird mir ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. Ich habe 2 Wochen Zeit mich dazu zu äußern. Dies habe ich gemacht.

Gestern (26.04.2005) bekam ich dann Post das ich AB SOFORT ein Fahrtenbuch zu führen habe. Schön und gut. Bloß dann fällt mir aus dem Einschreiben auch noch ein Überweisungsträger raus. Auf dem sind 90 Euro Strafe schon vorgedruckt. Ich mir den Brief noch mal angesehen. Und da steht doch tatsächlich drin, das die 90 Euro für Personal und Sachaufwand sind. Weil die Herren alle 2 Monate vorbeikommen um ins Fahrtenbuch zu schauen.
Ich verstehe nicht in was für einem Verhältnis das stehen soll. Eigentlich wäre die Strafe wie oben gesagt 75,60 Euro plus 1 Punkt. Und nun muss ich 90 Euro zaheln und ein halbes Jahr nen Fahrtenbuch führen!
Einspruch einlegen geht auch nich. Durch unsere neue Regierung in niedersachsen wurde das Einspruchsverfahren beim Landkreis abgeschafft. Man muss gleich mit einer Klage vors Verwaltungsgericht OS. Und da meine Rechtsschutz erst ab dem 03.03.2005 läuft würde die die Kosten dafür nicht übernehemen. Und das Risiko das ich das Verfahren verliere und ne Menge mehr Kohle latzen muss gehe ich nicht ein!

So, nun zu meiner eigentlichen Frage: Was ist denn, wenn ich einfach sag das ich der Fahrer war und die Blitzstrafe zahle. Und den Punkt auch nehme. Würde theoretisch gehen, da das blitzen noch nicht verjährt ist. Das passiert erst am 03.05.2005!
Normalerweise müsste ja dann das laufende Verfahren mit dem Fahrtenbuch aufgehoben werden, und das durch die Zahlung der Strafe ebenfalls erledigt sein.

Hat einer von euch das schonmal so gehabt! Zur Sicherheit will ich meinen lieben Sachbearbeiter vom Landkreis morgen mal anrufen und vorsichtig und lieb fragen ob das so geht wie ich mir das gedacht hab.
Also kurz und bündig: Ursprüngliche Strafe zahlen, Fahrtenbuch und 90 Euro Gebühr wech!!!


  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA

  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA
  • | 27.04.2005 22:30

wenn ich das richtig gelesen habe wurde das verfahren bezüglich geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, weil der fahrer nicht ermittelt werden kann. somit rechtsgültig abgeschlossenes verfahren.
es gibt nur die möglichkeit über einen rechtsanwalt zu versuchen "das verfahren in den ursprünglichen stand" zurück zu setzen. aber nur mit rechtlich einwandfreier begründung. nur mit einer rücknahme des einspruches wirst so nicht durchkommen.
du hast ja ursprünglich widerspruch erhoben und dem wurde stattgegeben.
aber es ist ungewöhnlich, daß die maßnahmen beim erstenmal gleich so drastisch sind.


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 27.04.2005 22:37

Na da hat das System ja mal voll zugeschlagen - Respekt.

Guter Rat ist teuer und wie Andi1 schon schrieb kommst du da ohne Anwalt vermutlich nicht raus.


  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA

  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA
  • | 27.04.2005 22:43

ich hab noch mal kurz nachgeschaut. zwei abgeschlossene verwaltungsakte -einstellung des verfahrens und anordnung zum führen eines fahrtenbuches- und ein "angefressener" verwaltungsakt -übersendung des gebührenbescheides-.
mit rechtsanwalt eventuell gegen den "angefressenen" vorgehen, mit der begründung eine zeitliche auflage zum vorbeibringen auf dem stva ist ausreichend. es muß nicht zwingen jemand vorbeikommen. nicht beachtet hierbei sind die unangekündigten überprüfungen des fahrtenbuches, die eigentlich sinn machen. wenn die angekündigt anmaschieren ist doch das buch logischerweise entsprechend ausgefüllt:D

blöde us-laptoptastatur--lauafend schreibfehler--:(


  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 28.04.2005 19:07

also!

Kurze Info:

Hab meinen Sachbearbeiter heut angerufen. bin aus der Sache nochmal rausgekommen. Das Fahrtenbuch und die 90 Euro wurden erlassen. Hab den Verstoß zugegeben und muss nun die ursprünglichen 75,60 zahlen und den Punkt nehmen.

Aber auch nur, weil der ursprüngliche Verstoß noch nicht verjährt ist und das Verfahren somit wieder aufgenommen werden konnte.

MfG


  • Nickpage von XxPorscheXx anzeigen XxPorscheXx



    Fast+Furious Statist


    1287 Beiträge
    Kennzeichen: GT

  • Nickpage von XxPorscheXx anzeigen XxPorscheXx



    Fast+Furious Statist


    1287 Beiträge
    Kennzeichen: GT
  • | 28.04.2005 19:14

Jo da haste ja glück im unglück gehabt!


  • Nickpage von ToFast anzeigen ToFast



    Rollerfahrer


    134 Beiträge
    Kennzeichen: BI

  • Nickpage von ToFast anzeigen ToFast



    Rollerfahrer


    134 Beiträge
    Kennzeichen: BI
  • | 28.04.2005 19:20

Na das war ja mal ein sehr toller Trick der Stadt. So finden die immer den Schuldigen. Kein Fahrzeugführer hätte bock ständig ins Fahrtenbuch einzutragen wohin, wieviel km und wie lange man unterwegs ist.

Derjenige der sich das ausgedacht hat, hat bestimmt ne tolle Prämie bekommen.


  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von cosmic83 anzeigen cosmic83


    Abgasjunkie


    224 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 28.04.2005 19:26

Man muss noch nichtmal Kilometer eintragen!

Nur Anschrift Fahrer,Kennzeichen,Datum Uhrzeit Abfahrt, Datum Uhrzeit Ankunft und das dann unterschreiben. Für jede Fahrt ab 500 Meter!


  • Nickpage von Davidoss1984 anzeigen Davidoss1984



    Benzinpreisignorierer


    174 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von Davidoss1984 anzeigen Davidoss1984



    Benzinpreisignorierer


    174 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 28.04.2005 19:31

Der Stadt will nur Abzocken! Das ist echt unfair! :boese:

Die wissen echt wie die an ihr Geld kommen:boese::boese:

Totaler Schwachsinn als Privatperson mit meinem eigenen PKW ein Fahrtenbuch zu führen. Da hat man ja keine andere Möglichkeit als zu zahlen... Wer will schon ständig alles in Fahrtenbuch eintragen. Echt kurios!!!:heul:

Gibts doch gar nicht....!!!


  • Nickpage von Stevie anzeigen Stevie



    Benzinpreisignorierer


    185 Beiträge
    Kennzeichen: SI

  • Nickpage von Stevie anzeigen Stevie



    Benzinpreisignorierer


    185 Beiträge
    Kennzeichen: SI
  • | 28.04.2005 20:16

Tja, das haste dich wohl verarschen lassen:

Hättest besser den Einspruch durchgezogen. Normalerweise
ist ein Fahrtenbuch erst fällig, wenn man mehrfach "auffällig"
geworden ist. - Also öfter einen auf dumm macht und behauptet
sich nicht erinnern zu können wer gefahren ist.
Vor Gericht hätte Dir kein Richter das Fahrtenbuch aufgedrückt,
wenn Du halbwegs glaubwürdig wärest. Fahrtenbücher werden
in der Praxis nur bei mehrfachen Verstößen verhängt.

War nur ne plumpe Masche, die wohl auch funktioniert hat. :D


  • Nickpage von Davidoss1984 anzeigen Davidoss1984



    Benzinpreisignorierer


    174 Beiträge
    Kennzeichen: HB

  • Nickpage von Davidoss1984 anzeigen Davidoss1984



    Benzinpreisignorierer


    174 Beiträge
    Kennzeichen: HB
  • | 28.04.2005 22:52

Ich würde auch geblitzt! 62kmh zu schnell, in 70zone. Musste für ein Monat Führerschein abgeben, und 150 Euron straffe zahlen (natürlich bezahlt). Heute ist Post von Amtsgericht gekommen und bechaupten, das ich die 150€ nicht bezahlt habe! Ich weiß nicht, ob die, das absichtlich machen, oder was?
Das ist nicht das Erste Fall!!! :feuer:


  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA

  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA
  • | 28.04.2005 22:56

auflage eines fahrtenbuches obliegt dem stva und ist von der eontscheidung eines richters unabhängig. ein richter kann jedoch dem stvo auferlegen die führung eines fahrtenbuches anzuordnen. in den seltesten fällen läuft das umgekehrt.
es war wohl doch das beste was cosmic83 gemacht hat. die punkte verfallen, er hat keine unannehmlichkeiten durch das fahrtenbuch und hat letztendlich noch geld gespart.


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 28.04.2005 23:08

@ alle, die sich hier über die Fahrtenbuchauflage aufregen

Es ist kein toller Trick, den sich jemand ausgedacht hat, sondern eine Maßnahme, die gesetzlich geregelt ist. Es sind strenge Vorraussetzungen dafür vorgesehen, die sich teilweise durch die Rechtsprechung ergeben haben und - by the way - einige Gerichte sahen eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h bereits als so erheblich an, dass sie eine Fahrtenbuchauflage durchaus für empfehlenswert hielten.

Wie wäre es denn zur Abwechslung mal mit "Verantwortung für sein Handeln übernehmen"?! Die Regeln sind immer bekannt. Oft genug kann man dagegen verstoßen, ohne dass etwas passiert. Aber wenn man dann mal erwischt wird, warum muss man dann noch versuchen, sich da herauszuwinden oder womöglich noch anderen die Schuld zu geben?!

Verantwortung übernehmen können macht erwachsen! ;)


  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA

  • Nickpage von Andi1 anzeigen Andi1


    Mofafahrer


    87 Beiträge
    Kennzeichen: KA
  • | 28.04.2005 23:30

kostet aber mitunter ganz schön kohle:D:D:D:D

Seiten: 212>

Deinen Freunden empfehlen