Verhalten bei kleinem Blechschaden - Seite 1

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  • | 11.05.2005 18:41

hi..

nachdem ich neulich bei nem kumpel sowas nebenbei mitbekommen hatte hier mal die Frage: wie verhält man sich am besten im Falle eines nicht verschuldeten Blechschadens...also z.b. mir nimmt einer die Vorfahrt und drückt mir den Kotflügel ein...

rufe ich die Polizei ? - die haben neulich bei einem wesentlich heftigeren Unfall gemeint, es wäre keine Veranlassung sie zu rufen, wenn kein Personenschaden vorliegt und die beiden Beteiligten über den Verursacher einig sind

aber ohne Polizei: wie kann ich mir sicher sein, dass mein Unfallgegener nicht nur vor Ort sondern auch 3 Tage später noch weiß, dass er schuld ist
bzw. dass er mir überhaupt seine echte Anschrift gibt...


da ich zum glück noch keinen Unfall hatte, aber für den Fall gerüstet sein will hier mal diese Frage...insbesondere Antworten von den polizisten unter uns erwünscht, die wissen nämlich bestimmt genauer, wovon sie reden :-)


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  • | 11.05.2005 18:46

Zitat:
Zitat von Dronkitmaster
aber ohne Polizei: wie kann ich mir sicher sein, dass mein Unfallgegener nicht nur vor Ort sondern auch 3 Tage später noch weiß, dass er schuld ist
bzw. dass er mir überhaupt seine echte Anschrift gibt...
Mhhh. dasm it der adresse ist so ne Sache, wenn er dir nicht den Namen und die adresse gibt und fährt... ist das ja schon fast Fahrerflucht.

Aber für den Fall der fälle gibt es so "Vordrucke" (bekommst du auch beim ADAC).
Diese sind in mehreren Sprachen ausgefertigt, damit es auch keine Verständigungsprobleme gibt.
Dort werden alle persönlichen Daten, sowie der Unfallhergang aufgeschrieben bzw. aufgemalt.
Ein ganz wichtiger Punkt ist, wenn z.b. die schuldfrage nicht klar ist, auf diesem Bogen steht ausdrücklich, das mit dem ausfüllen bzw. unterschreiben, niemand die schuld auf sich nimmt, es also nur rein darum geht den Unfallhergang aufzunehmen...

Ob er Schuld ist, oder nicht, klärt sich mit dem Unfallhergang, der dann ja Festgehalten ist von selbst (bei eindeutigen Fällen)

mfG


edit:
Wenn jem. total uneinsichtig ist, oder "nicht ganz klar" aussieht... am besten die Polizei informieren. (kleiner Tip von mir)


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  • | 11.05.2005 20:20

danke für den tip, aber das weiß ich schon auch :-)

es ging mir mehr darum, wenn die schuld anscheinend geklärt ist und mir meinetwegen der andere eine adresse gibt...wie kann ich dem später nachweisen, dass er die schuld eingestanden hat...

und wie kann ich wissen, dass der den zettel korrekt ausfüllt?


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  • | 11.05.2005 20:24

Also ich ruf jetzt mittlerweile immer die Polizei, aber nur weil ich bis jetzt immer schlechte Erfahrungen gemacht hab!

Ausweis (Perso) zeigen lassen und alles von ihm unterschreiben lassen. Übrigens: Dein Gegner darf nichts unterschreiben, auf dem steht, dass er Schuld hat. Er darf lediglich den Unfallhergang bestätigen und über den müsst ihr euch einigen. Erst, wenn eine Einigung nicht möglich ist, wird die Polizei gerufen (bei kleinen Schäden ohne Verletzte). Alles klar?

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  • | 11.05.2005 21:02

Zitat:
Zitat von Fuhrparkverwalter
Ausweis (Perso) zeigen lassen und alles von ihm unterschreiben lassen. Übrigens: Dein Gegner darf nichts unterschreiben, auf dem steht, dass er Schuld hat. Er darf lediglich den Unfallhergang bestätigen und über den müsst ihr euch einigen. Erst, wenn eine Einigung nicht möglich ist, wird die Polizei gerufen (bei kleinen Schäden ohne Verletzte). Alles klar?
Das gilt aber nur in Niedersachsen, richtig?! Hier in NRW kommen wir immer raus.
Davon ab, wir stellen an Hand der Unfallschilderung lediglich den Verursacher fest, wir klären nie die Schuldfrage!


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  • | 11.05.2005 21:02

Führerschein, Fahrzeugschein und Pesonalausweis zeigen lassen, datum und uhrzeit und unfallort aufschreiben, eventuell kleine skizze. immer gut ein paar bilder mit ner digi-cam. vielleicht noch ein paar zeugenpersonalien. dann hast du alles was du brauchst.
denn selbst wenn er nach einer polizeilichen unfallaufnahme hinterherkommt und sagt es war ganz anders, kann das die polizei nicht verhindern. die jungs waren beim unfall auch nicht dabei. sie stellen letztendlich nur die objektiven fakten fest. mehr nicht.


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  • | 11.05.2005 21:09

ok, danke, jetzt bin ich gerüstet....

weil man ja nicht immer das glück hat dass der andere ehrlich und fair ist...


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  • | 11.05.2005 21:16

so sieht es aus. denn schließlich geht es bei der schadensregulierung immer an den eigenen geldbeutel (schadensfreiheitsrabatt).

deswegen liebe ich alle die einem die dellen reinfahren und dan tschüss melden:boese::boese::boese:


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  • | 11.05.2005 22:11

Also ich habe bei meinem Unfall den ich auch nicht verursacht habe auch die Polizei gerufen und die meinten auch nur zu mir das wir es unter uns regeln können haben mich zwar gefragt ob ich eine Anzeige machen will aber warum hatten die daten ausgetausch und sie hatte sich auch zwei tage später bei mir gemeldet.
Aber ich bin in solchen Sachen auch vorsichtig und rufe da doch lieber die Rennleitung an


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  • | 11.05.2005 22:52

mir wurde mal nach einem unfall gesagt man müsste auf jeden fall auf die pozilei warten. mir is eine vorm abbiegen im rückwärtsgang vorne dran geditscht und dann einfach weg gefahren. als ich danach bei der dienststelle war und das aufgegeben hab meinten die nur warum ich sie denn nich gerufen hätte.:rolleyes:


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  • | 11.05.2005 23:00

@itchy
Das ist aber ein ganz anderer Fall, denn bei dir lag eine Verkehrsunfallflucht vor - das ist dann trotz leichtem Blechschaden keine Bagatelle mehr. In dem Fall gilt es, so schnell wie möglich die Polizei zu informieren, damit von dort sofort erste Maßnahmen erfolgen können. Zudem finden sich an der Unfallstelle häufig noch Spuren, die auf den Verursacher schließen lassen könnten.

Bei einem reinen Bagatellunfall, bei dem beide Beteiligte noch vor Ort sind, gilt das bereits gesagte.


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  • | 12.05.2005 00:01

also am besten immer polizei anrufen.....sobald er zu stimmt das der unfall aufgenommen wird gesteht er auch direkt seine schuld ein!!(hatte selber 2 unfälle mit totalschaden 1. meine schuld 2. nicht meine schuld)
wenn er das jedoch nciht möchte kannste selbst auch drauf bestehen ohne das du damit schuld eingestehst!kostet wohl 35€ dafür biste aber auf der sicheren seite falls du nen rechtsanwalt brauchst so wie es bei meinem 2. unfall war!!!

mfg
2erGolfer


zu Andi wege der digicam: ich habe immer ne einwegkamera im auto!!!!!


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  • | 12.05.2005 09:13

Soviel Unfug schon wieder :angry:

Also erstmal muss einem niemand zustimmen, damit ein Unfall aufgenommen wird. Wenn man die Polizei hinzuzieht, wird der Unfall aufgenommen, fertig aus. Ob einer der Beteiligten damit einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Zudem ist es zweitens völliger Blödsinn, dass jemand mit dieser Zustimmung zur Unfallaufnahme auch gleich seine Schuld anerkennt.

Und drittens kostet es keine 35 €, damit die Polizei den Unfall aufnimmt.

Diese 35 € sind der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog für Bagatellunfälle. Man darf keinen Unfall verursachen, also muss man ein Verwarngeld zahlen, wenn man es doch tut. Das ist nichts anderes, wie bei jedem anderen Verstoß auch.

Zahlen muss natürlich nur der Verursacher - mit der Zahlung gesteht er jedoch nicht automatisch seine Schuld ein.


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  • | 12.05.2005 09:29

Ich war auch in einen Unfall verwickelt mir ist einen junges Mädel in mein Auto gefahren. Zum Glück ist dem Mädchen nichts passiert, ich wollte auch nicht die Polizei rufen weil sie Schuld war und habe mir von ihr Namen und Adresse geben lassen. Als ich dann dort angerufen habe kamm heraus das die Daten nicht stimmten also ist das für mich Betrug vom Mädchen gewesen. Die Polizei mußte ich dann doch informieren die konnten aber natürlich nichts erreichen Verfahren eingestellt und ich saß auf dem Schaden ( Beulen und Kratzer ) Deshalb egal wie klein der Unfall ist ich rufe immer die Polizei

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