Suzuki anmelden

  • ~omeirat
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  • | 17.05.2005 19:16

Hallo leute ich hab mal eine ganz wichtige frage.
Also ich hab mir ein Suzuki Swift von einem Arbeitskollegen gekauft und er wiederum hat mir alle Papier (zu dem Wagen ) gegeben. Das hat jedoch keine AU!Der Wagen steht zur Zeit noch bei meinem Kollegen und der ist ca.30 Km von mir entfernt. Ich wollte den Wagen mit den Papieren die er mir gegeben hat anmelden und dann mit den Kennzeichen zu dem Auto ,dranschrauben und nach Hause fahren.Aber ich kriege doch das Auto doch garnicht angemeldet ohne AU! Oder? und mit dem Auto kann ich auch nicht zu einer Werkstatt um da AU zu machen weil es ja nicht angemeldet ist. Was soll ich machen?


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    Benzinpreisignorierer


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  • | 17.05.2005 19:49

Also soviel ich weiß,kannst du mit den zuletzt auf das Auto gemeldeten NUmmernschlidern,die fahrt zum Tüv machen,genauso wie die Fahrt zum StV-Amt!!!
BIn ich mir eigentlich relativ sicher...so hab ich das auch immer gemacht!;)

PS: Hier vorstellen nicht vergessen...:hut:


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  • | 21.05.2005 09:46

Nein, du darfst zwar ohne gültige AU (und sogar ohne Betriebserlaubnis) Fahrten zur Werkstatt, Prüfstelle oder Zulassungsstelle machen, aber einen Versicherungsschutz brauchst du immer.

Also rote Nummer, falls du irgendwelche guten Beziehungen hast oder Versicherungsnachweis und Kurzzeitkennzeichen.


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  • | 03.07.2005 10:53

Zitat:
Zitat von walpurgis
Nein, du darfst zwar ohne gültige AU (und sogar ohne Betriebserlaubnis) Fahrten zur Werkstatt, Prüfstelle oder Zulassungsstelle machen, aber einen Versicherungsschutz brauchst du immer.

Also rote Nummer, falls du irgendwelche guten Beziehungen hast oder Versicherungsnachweis und Kurzzeitkennzeichen.
Nein Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) reicht. Alte nummernsilder ran und und nun darfste. Sage bei deiner Versicherung lieber bescheid das Du vorher zur AU Und Trage auf der Doppelkarte mindestens die letzen 8 Stellen der FIN ein. Allerdings sind Farten nur in zwei aneinandergrenzenden Zulassungsbezirken möglich.

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