böser blick - Abnahme bei TÜV-Gutachten?


  • Nickpage von Nightfly anzeigen Nightfly



    Gulliausweicher


    2623 Beiträge
    Kennzeichen: BI

  • Nickpage von Nightfly anzeigen Nightfly



    Gulliausweicher


    2623 Beiträge
    Kennzeichen: BI
  • | 11.08.2005 22:51

Hallo,
hab mir nen "bösen blick" von bonrath geholt. Dabei war auch ein Teilegutachten. Bisher dachte ich immer, das man bei einem Gutachten zur Abnahme muss und bei einer ABE ohne Abnahme durch die Gegend tuckern kann.
Aber in diesem Gutachten steht nichts von einer anschliessenden Abnahme. Kann das sein?


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 11.08.2005 23:11

Teilegutachten sind immer abnahmepflichtig (§ 19 III StVZO). Das müsste eigentlich auch aus dem TG hervorgehen "...erlischt die Betriebserlaubnis das Fahrzeugs wenn nicht unverzüglich.... ". Das steht meist auf der ersten Seite.

Mir ist nur der (Sonder-)Fall bei Lenkrädern bekannt, die in Verbindung mit Serienrädern trotz Teilegutachen nicht abnahmepflichtig sind.

Nochmal zur Bekämpfung des hartnäckigen Glaubens, Teile mit ABE müssten nicht abgenommen werden: Das stimmt manchmal, manchmal aber auch nicht. Steht jeweils geschrieben.


  • Nickpage von chevy1992 anzeigen chevy1992


    Motorabwürger


    56 Beiträge
    Kennzeichen: xx

  • Nickpage von chevy1992 anzeigen chevy1992


    Motorabwürger


    56 Beiträge
    Kennzeichen: xx
  • | 11.08.2005 23:49

steht auf dem Papier "Teilegutachten"?

es gibt auch "Gutachterliche Stellungnahmen" oder so ähnlich, in denen bescheinigt wird, dass der Anbau keine Änderung im Sinne des §19 StVZO ist und deshalb keine Abnahme erforderlich ist.

nur wo Teilegutachten draufsteht, ist auch Teilegutachten drin.


  • Nickpage von Nightfly anzeigen Nightfly



    Gulliausweicher


    2623 Beiträge
    Kennzeichen: BI

  • Nickpage von Nightfly anzeigen Nightfly



    Gulliausweicher


    2623 Beiträge
    Kennzeichen: BI
  • | 12.08.2005 08:28

Die Überschrift ist "Teile-Gutachten".
Und in dem Gutachten steht "Bei ordungsgemäßem Anbau.. bla bla... erlischt NICHT die Betriebserlaubnis".

*wirr*


  • Nickpage von Dux anzeigen Dux



    Standspurheizer


    4513 Beiträge
    Kennzeichen: WAF

  • Nickpage von Dux anzeigen Dux



    Standspurheizer


    4513 Beiträge
    Kennzeichen: WAF
  • | 12.08.2005 09:55

Im zweifelsfall immer zum TÜv und NAchfragen... SPart man sich viele unannehmlichkeiten...


  • Nickpage von GTI-Hank anzeigen GTI-Hank



    Radler


    19 Beiträge
    Kennzeichen: AA

  • Nickpage von GTI-Hank anzeigen GTI-Hank



    Radler


    19 Beiträge
    Kennzeichen: AA
  • | 29.08.2005 10:48

Zitat:
Zitat von golf-bielefeld
Die Überschrift ist "Teile-Gutachten".
Und in dem Gutachten steht "Bei ordungsgemäßem Anbau.. bla bla... erlischt NICHT die Betriebserlaubnis".

*wirr*
yo der ordnungsgemäse anbau is das problem... hatte auch man bonrath dran und ein teilegutachten... aber den cops hat das gar net gepasst, war au §19. musste es wegmachen oder richtig eintragen lassen, habs dann weggemacht wurde mir zu blöd.
bei meinem audi is der böse blick in metall, war sowieso § 21, gab aber net ma probleme bei der eintragung.

Deinen Freunden empfehlen