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Einschreiten von POLIZEI-Beamten ausserhalb des Dienstes
11.10.2005 19:59
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Tuning Beitrag 1 |
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Old Red Cardriver Gast |
Ein Polizeibeamter hat bestimmte Aufgabenbereiche, die ihm durch das Gesetz bzw. Verordnungen zugeordnet sind, z.B. Gefahrenabwehr, Verfolgung von Straftaten, OWI. Wenn es in einer bestimmten Situation gegeben ist, dass ein Polizeibeamter Maßnahmen treffen darf, ist es für einen Polizeibeamten, der eigentlich privat unterwegs ist, kein Problem sich sozusagen in den Dienst zu versetzen und Maßnahmen zu treffen. Es kommt letztendlich immer auf die jeweilige Situation an. Da die Polizei heutzutage für sehr viele Sachen zuständig ist, kann es auch sehr viele Situationen geben, die ein Einschreiten rechtfertigen. Das kann das Beobachten einer Schlägerei sein oder auch der Fußgänger der vor einem beim privaten Einkaufsbummel in der Stadt die rote Ampel mißachtet. Das Einschreiten außerhalb des Dienstes richtet sich nach den Bestimmungen der Pdv der einzelnen Bundesländer. Gravierende Unterschiede dürfte es in den Grundsätzen dabei nicht geben, so dass man grob sagen kann: Verpfichtet zum Einschreiten außerhalb des Dienstes ist der Polizeivollzugsbeamte bei: -Unmittelbar bevorstehenden Gefahren und Störungen für die öffentl. Sicherheitundordnung mit erheblichen Folgen -Verbrechen -Vergehen, wenn Schwere, Umfang und Unrecht die Allgemeinheit besonders berühren und keine Polizeikräfte anwesend oder nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können oder diese Hilfe benötigen -Amtliches tätigwerden, welches keinen Aufschub duldet und man als Polizeiangehöriger erkannt und um Amtshilfe oder Unterstützung gebeten wird oder man durch Unifom am Ort des Geschehens ist und die Bevölkerung ein tätigwerden erwartet. Berechtigt zum Einschreiten ist der Beamte außerhalb seines Dienstes, wenn aufgrund der Bedeutung der Sache und die Dringlichkeit ein Einschreiten angemessen scheint. Hinsichtlich derer, die zum einschreiten verpflichtet/berechtigt sind, dürfte es ggf. unterschiedliche Regularien in den Bundesländer geben. Take care! Markus
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11.10.2005 20:03
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Tuning Beitrag 2 |
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Fahrschüler ![]() 27 Beiträge 13.02.2005 registriert Kennzeichen: PE |
Also Jungs, Big-Brother is watching you!!!
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11.10.2005 20:23
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Tuning Beitrag 3 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Hat eigentlich ein Polizeibeamter, der offiziell nicht im Dienst ist, sondern sich aus gegebenen Anlass "in den Dienst versetzt", die selben Rechte (z.B. Platzverweise aussprechen) als wenn er dienstlich und in Uniform handelt ? |
11.10.2005 21:01
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Tuning Beitrag 4 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Ja, wenn er im Dienst ist, dann mit allen Rechten und Pflichten. |
11.10.2005 21:09
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Tuning Beitrag 5 |
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Rollerfahrer ![]() 134 Beiträge 08.10.2003 registriert Kennzeichen: HB |
Wie sieht das eigentlich mich "kenntlich machen" aus? Ich meine, wenn der gerade mit normalen (also zivilen) Klamotten durch den Alltag geht, und nicht im Dienst ist, muss er trotzdessen immer seinen Dienstausweis bei sich haben? Weil behaupten kann ja jeder, das er ein Polizist ist ... gibt ja schließlich auch welche, die die Leute gerne damit neppen wollen ... |
11.10.2005 21:13
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Tuning Beitrag 6 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Natürlich reicht es nicht, wenn er das nur sagt, er muss es spätestens auf Verlangen auch beweisen - Dienstausweis. |
11.10.2005 22:02
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Tuning Beitrag 7 |
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pagenGrillmeister ![]() 962 Beiträge 25.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
@nightwish gillt das auch für grundstücke, die nicht öffentlich sind, sondern.. tankstellen ect.?? also bei grundstücken, die verpachtet sind?? da muss der beamte sicher erstmal den besitzer fragen, ob er eine anzeige machen will, oder??, wenn es sich nicht gerade um einen extrem fall handelt... gruss. |
11.10.2005 22:09
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Tuning Beitrag 8 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Ähm.... Ich weiß jetzt grade nicht so richtig, worauf du hinauswillst ![]() Bisher ging es darum, ob sich der Beamte selbst in den Dienst versetzen kann - was hat das mit Grundstücken zu tun? In den Dienst versetzen kann (nicht muss) sich der Beamte überall. Auch auf privaten Grundstücken, wenn er meint, dass seine Freizeit das wert ist. |
11.10.2005 22:20
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Tuning Beitrag 9 |
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pagenGrillmeister ![]() 962 Beiträge 25.04.2003 registriert Kennzeichen: OS |
o.k. hast meine frage beantwortet .... besten dank netten gruss.. - |
13.10.2005 13:49
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Tuning Beitrag 10 |
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McClane Gast |
Kleine Korrektur: Die PDV 100 ist Bundesrecht mit jeweils für die einzelnen Bundesländern gültigen Landesteilen. |
13.10.2005 14:54
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Tuning Beitrag 11 |
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Pagen-Fan ![]() 264 Beiträge 16.12.2004 registriert Kennzeichen: BM |
LOL ![]() also wenn ich mal schnell zu fuss über ne rote ampel flitze, was ich ja nie mache und mir zufällig n grüner in privatmission zuguck kann der mich rausangel???? ![]() oh man.......wird ja immer besser
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13.10.2005 15:06
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Tuning Beitrag 12 |
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McClane Gast |
@Da Flabes: Wer das macht, hat eine Profilneurose! Ich bin doch nicht bescheuert und mach mich zum Affen! |
12.11.2005 11:31
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Tuning Beitrag 13 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: DU - |
Zitat: Das wird wohl kaum ein Beamter machen, wenn er bei jeder kleinigkeit einschreiten würde hätte er wohl so gut wie keine Freizeit mehr.Zitat von Da Flabes LOL ![]() also wenn ich mal schnell zu fuss über ne rote ampel flitze, was ich ja nie mache und mir zufällig n grüner in privatmission zuguck kann der mich rausangel???? ![]() oh man.......wird ja immer besser ![]() Bei Verbrechen usw. muss er sogar einschreiten. auch wenn er sich z.B.: in einem anderen Buundesland aufhält. |






und mir zufällig n grüner in privatmission zuguck kann der mich rausangel????
