Einschreiten von POLIZEI-Beamten ausserhalb des Dienstes
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Also Jungs, Big-Brother is watching you!!! |
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Hat eigentlich ein Polizeibeamter, der offiziell nicht im Dienst ist, sondern sich aus gegebenen Anlass "in den Dienst versetzt", die selben Rechte (z.B. Platzverweise aussprechen) als wenn er dienstlich und in Uniform handelt ? |
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Ja, wenn er im Dienst ist, dann mit allen Rechten und Pflichten. |
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Wie sieht das eigentlich mich "kenntlich machen" aus? |
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Natürlich reicht es nicht, wenn er das nur sagt, er muss es spätestens auf Verlangen auch beweisen - Dienstausweis. |
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@nightwish |
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Ähm.... Ich weiß jetzt grade nicht so richtig, worauf du hinauswillst |
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o.k. |
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Kleine Korrektur: |
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LOL |
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@Da Flabes: Wer das macht, hat eine Profilneurose! Ich bin doch nicht bescheuert und mach mich zum Affen! |
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Zitat: Das wird wohl kaum ein Beamter machen, wenn er bei jeder kleinigkeit einschreiten würde hätte er wohl so gut wie keine Freizeit mehr.Zitat von Da Flabes LOL also wenn ich mal schnell zu fuss über ne rote ampel flitze, was ich ja nie mache und mir zufällig n grüner in privatmission zuguck kann der mich rausangel???? oh man.......wird ja immer besser Bei Verbrechen usw. muss er sogar einschreiten. auch wenn er sich z.B.: in einem anderen Buundesland aufhält. |
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