Abnahme Motorhaubenverl.


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  • | 24.10.2005 01:11

Salve Leutz!

Hab ein Problem.

Wollten am Freitag bei meinem Kumpel am Polo3 eine angeschweißte Motorhaubenverlängerung eintragen lassen.

Leider hat unser "Stammprüfer" Krankenschein.

Also kam sein Kollege zu uns.
Und er meinte er dürfe seit 3 Monaten keine Motorhaubenverlängerungen mehr eintragen. Das wäre jetzt verboten.

Dann haben wir zu ihm gesagt, dann machen wir die aus ABS-Kunststoff drauf (von der wir die Form für das Blech hatten) diese hat ein Teilegutachten.

Er meinte aber diese dürfe er auch nimmer eintragen.
Es wären nur noch "Scheinwerferblenden" erlaubt... (die wir bei nem Kumpel Donnerstags auch ohne Probleme eintragen lassen haben).

Hat der Prüfer recht oder wollte er uns nur "verar*****"???

Meine man kann ja auch nicht immer jeder Änderung mitbekommen, würde aber gerne wissen ob da was dran ist...

mfG


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  • | 24.10.2005 12:20

weiß da keiner was genaues drüber???

  • copious
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  • | 24.10.2005 12:23

Dein Thread war wohl untergetaucht ;)

Das würde mich jetzt aber auch interessieren, hatte ich bei meinem auch noch vor =)


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  • | 24.10.2005 12:25

würd mich auch mal interessieren :?


  • Nickpage von kraimy anzeigen kraimy



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  • | 24.10.2005 12:40

frag doch nal den ZUlassungsfuchs hier im forum !!!! der weis das bestimmt !!!


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  • | 24.10.2005 13:19

oder walpurigis... unseren TÜV-Mod!


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 24.10.2005 18:08

Nein, die Begründung ist Unsinn. Allerdings bringt dir dasTeilegutachten für deine "Vorlage" nichts, außer vielleicht einer Arbeitsgrundlage (und somit vielleicht einer Erleichterung) für die 21er-Begutachtung.


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  • | 24.10.2005 22:10

Also hat der Prüfer sch*** erzählt??

Man bekommt die noch eingetragen?
Der hat uns noch erzählt, man müsste eine Lichttechniche Abnahme machen, also sehen, ob der blick dann das Licht stört.


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


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  • | 26.10.2005 07:02

Is mir nichts bekannt!


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 26.10.2005 17:59

Freilich ist das eine lichttechnische Abnahme, denn die Begutachtung betrifft ja eine lichttechnische Einrichtung. Die Frage ist, in welchem Umfang. Das kann ein umfangreiches Gutachten eines akkreditierten lichttechnischen Instituts sein, oder daraus bestehen, dass der aaS die Blende vor den Scheinwerfer hält und schaut, ob sich der Lichtkegel ändert.

Umfang (und Preis) sollte man vor einer 21er-Begutachtung immer klären.

Mein "Unsinn" ist übrigens nur auf die Aussage bezogen, Motorhaubenverlängerungen wären seit 3 Monaten verboten.

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