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moin. |
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1 überall! in jedem wurstigem Autozubehörladen. |
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danke für die antwort. |
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Rückstrahler müssen bauartgenehmigt sein (dann sind sie sicher auch groß genug). |
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ach so? |
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Nein. |
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Zitat: sowas hab ich auch schon gesehen *lol*Zitat von VW-eric ach so?ich kann also nicht irgendwelche kleinen fahrradreflektoren nehmen? ich lauf aufm gehweg, da steht n aufgemotzer bmw am strassenrand und hat hinten schwarze rückleuchten und an die stoßstange 2 fahrrad-speichen reflektoren geklebt - da hab ich auch gedacht wie geil is das denn |
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wenn die rückleuchten ein e-prüfzeichen haben und ich dann die reflektoren angebracht habe, ist das doch erlaubt und eintragungsfrei, oder? |
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Ja. Sofern auch die Reflektoren (wie schon geschrieben) bauartgenehmigt sind, also auch ein Prüfzeichen tragen (meistens auch ein e) und die Anbaumaße für die Reflektoren eingehalten werden. Diese sind in der Höhe 350-900 mm und in der Breite max. 400 mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt. |
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Zitat: - Und die Moral von der Geschicht: Ärger deinen Prüfer nicht... Zitat von -Andre- In der ABE der Rücklechten steht wie groß die sein müssen...bei mir waren se dabei, ich habe erst gar keine dran gehabt, bin unteranderem deswegen gepackt worden, dann ahtte ich ganz kleine dranne, aber der TÜVler hat die mir abgerissen und ich mußte die großen Reflektoren dranne kleben....Wobei Ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann das ein aaS Dir irgendwelche Teile und seien es nur nicht bauartgenehmigte Rückstrahler vom Auto "abreisst". Es könnte sich an der Stelle wo der Reflektor geklebt hat ja beim Abreissen der Lack lösen (sofern die Stosstange lackiert ist) und Du dann den Prüfer auf Schdensersatz verklagen. Auf so dünnes Eis begibt sich wohl kein aaS wenn er auch nur halbwegs klar bei Verstand ist ... Take care! Markus |
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Die waren nicht aufm Lack sondern direkt auf der Ecke der Rückleuchten...die Reste vom Kleber konnte ich wegkratzen...und es ist trotzdem wahr...er hat sie mir abgerissen!!! |
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Zitat: hab jetzt bauartgenehmigte rückstrahler.Zitat von walpurgis Ja. Sofern auch die Reflektoren (wie schon geschrieben) bauartgenehmigt sind, also auch ein Prüfzeichen tragen (meistens auch ein e) und die Anbaumaße für die Reflektoren eingehalten werden. Diese sind in der Höhe 350-900 mm und in der Breite max. 400 mm von der Fahrzeugaußenkante entfernt.ich hab gedacht, ich könnte die ja ganz unten auf die plastikverdeckung(wo der auspuff auch durchguckt) kleben. das wär also quasi ganz unten an der fahrzeugkante. geht das, oder müssen die mindestens 350mm von der unterkante des fahrzeugs entfernt angebracht werden??? |
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äh, das hab ich doch geschrieben und du hast es sogar zitiert. |
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Hi,
Zuletzt geändert 15.10.2013 11:05 von DaveBS. Insgesamt 1 mal. |
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