E-Prüfzeichen eines Scheinwerferns


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    Motorabwürger


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    Kennzeichen: WAF
  • | 08.01.2006 21:36

Jeder Autoscheinwerfer wurde einer Lichttechnischen Prüfung unterzogen damit er
das E-Prüfzeichen bekommt.

Mein Audi A4 (Serienxenon) besitzt im Scheinwerfer das Xenonlicht, das Fernlicht und das Standlicht, jedoch als getrennte Komponenten. Hinter der Glarglasscheibe sind sie gut sichtbar.

Was mich interessiert ist, ob jede "Lampe", damit meine ich jeweils die drei verschiedenen Lampen, eine Zulassung besitzt, oder nur der komplette Scheinwerfer inkl. den drei "Lampen" ?

Wer weiss es ganz genau?


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    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 08.01.2006 21:47

Der Scheinwerfer besitzt als Leuchteneinheit eine Genehmigungsnmmer. Auf dem Scheinwerferglas sind verschiedene Kennbuchstaben für die verschiedenen Leuchten, z.B. ein "D", "D2S" oder "D2R" für Scheinwerfer für Gasentladungslichtquelle oder ein "A" für Begrenzungsleuchte (Standlicht). Dadurch wird gekennzeichnet, welche der verschiedenen bauartgenehmigungspflichtigen Leuchtenarten mit der Genehmigungsnummer abgedeckt sind.


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    Motorabwürger


    45 Beiträge
    Kennzeichen: WAF
  • | 08.01.2006 22:34

Klingt einleuchtend, danke für die schnelle Antwort ersteinmal!

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