klappbare Halbschalensitze und TÜV?
|
So, möchte in meinem Polo natürlich auch andere Sitze drin haben... am liebsten halb- oder vollschale, je nachdem wo ich welche finde die mir gefallen... jetzt hab ich neulich irgendwo gelesen das ich nen halbschalensitz nicht eintragen müsste so lange man die rückenlehne nach vorne klappen kann... ist das so? kann ich mir nicht vorstellen, weil was bringt mir das bei z.B. nem 2sitzer.... |
|
|
|
Ich würde sie eintragen lassen sicher ist sicher |
|
|
|
auf jeden fall 2sitzer... als andere ist nur gewicht... aber hab mal irgendwo gelesen das man klappbare gar nich eintragen bräuchte... was ich mir nich vorstellen kann... |
|
|
|
Was Du sowieso eintragen lassen musst, ist der 2sitzer-Umbau... Als Zweisitzer musst Du die - ansonsten zulässigen - Sitze nicht eintragen. BEim 4sitzer muss eben die Möglichkeit bestehen, nach hinten zu kommen... |
|
|
|
Ich glaube du verwechselst da was. Die Rückenlehne muss um nen bestimmten Prozentsatz verstellbar sein. Weil klappbar würde ja wirklich nicht so den wahnsinnigen Sinn machen und selbst wenn, es gibt ja auch welche die man direkt auf der Konsole klappen kann. |
|
|
|
also ich hatte bei mir halbschalen von sandtler drin. da konnte man lehne verstellen und auch umklappen die hätte ich nicht eintragen müssen hat mir mal ein grün weisser in einer kontrolle gesagt hatte ich aber trotzdem... glaube auch das ist besser in osnabrück |
|
|
|
also ich traue diesem ganzen gelaber mit den halbschalen-sitzen nicht! |
|
|
|
Zitat: Du hast einen Bürostuhl mit KBA-Nummer? Geil!dann könnte ich mir ja quasi meinen bürostuhl mit rückenlehnen-verstellung auf ne konsole bruzzeln Skowi |
|
|
|
also bei den sitzen die ich mir mal geholt habe war keine kba-nummer drauf und es gab diesen standart-satz dazu: "brauchst du nicht eintragen, wegen rückenlehnen-verstellung" |
|
|
|
Zur Klärung: |
|
|
|
danke @ walpurgis... das heisst also das kann nicht stimmen was ich da gelesen hab! |
|
|